"Hatte Blackout"

Wahl manipuliert: 6 Monate bedingt für Ex-Bürgermeister

Burgenland
30.06.2011 12:08
Der frühere VP-Bürgermeister der burgenländischen Gemeinde Unterrabnitz-Schwendgraben, Wilhelm Heissenberger, ist am Donnerstag in Eisenstadt wegen Amtsmissbrauchs zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Das Gericht verhängte außerdem eine Geldstrafe von 7.200 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Heissenberger hatte bei der Landtagswahl 2010 insgesamt 16 Wahlkarten manipuliert, Stimmzettel selbst ausgefüllt und die Wahlkarten dann aufgegeben.

Heissenberger zeigte sich im Prozess, in dem nach gut einer Stunde bereits das Urteil fiel, voll geständig. "Im Nachhinein gesehen war es sicher ein unüberlegter Blödsinn", erklärte der 55-Jährige, der jahrzehntelang in der Kommunalpolitik tätig gewesen war.

"Angriff auf Grundfesten der Republik"
Ankläger Johann Fuchs von der Korruptionsstaatsanwaltschaft fuhr schwere Geschütze auf: Heissenbergers Tat sei "nicht irgendein Amtsmissbrauch. Das ist ein Angriff auf die Grundfesten der Republik", die auf dem freien Wahlrecht aufbaue. Gerade in diesem Fall sei es besonders wichtig, am Ende "eine Sanktion zu finden, die weit über diesen Saal hinaus wahrgenommen wird".

FP-Vertreter: "Keine gültige Wahl"
Es habe "keine gültige Wahl" stattgefunden, argumentierte der Privatbeteiligten-Vertreter, der die FP und jenen freiheitlichen Mandatar vertrat, der bei einem geringfügig anderen Wahlausgang das vierte FP-Landtagsmandat erhalten hätte. Die entgangene Klubförderung sowie der Umstand, dass das Mandat nicht an die FP vergeben worden sei, habe einen Schaden von rund 160.000 Euro zur Folge gehabt. Für den FP-Mandatar, der dadurch nicht zu einem Sitz im Landtag kam, machte der Rechtsanwalt 371.000 Euro geltend. Er wurde mit den Ansprüchen der Privatbeteiligten schließlich auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Heissenberger rechtfertigt sein Vergehen mit Stress
Bei der Begründung, warum er die Wahlkarten manipuliert habe - zum Teil habe dabei dreimal die Unterschrift gefälscht werden müssen -, tat sich Heissenberger selbst schwer: Es hätten wohl verschiedene Umstände mitgespielt: Stress und der Wunsch, ein gutes Ergebnis zu bekommen, was die Wahlbeteiligung betreffe, sagte der 55-Jährige.

Wahrscheinlich sei auch dazugekommen, "dass die Ausstellung der Wahlkarten sehr leicht war". Man habe sie telefonisch bestellen können oder persönlich "und es hat genügt, wenn das jemand abgeholt hat". Ob er die VP in Unterrabnitz als erfolgreich darstellen habe wollen, fragte der Staatsanwalt: "Überhaupt nicht, weil die ist eh erfolgreich in der Gemeinde", meinte Heissenberger.

Als ihm die Vorsitzende vorhielt, dass er mit seinen Handlungen massiv in die Rechte der Wähler und des Staates eingegriffen habe, sagte Heissenberger, das sei ihm schon bewusst. Er habe aber in dieser Situation "einen Blackout" gehabt.

"Es geht um die Reputation der Republik"
Im Prozess sagten auch zwei Wahlberechtigte aus, die nicht am Urnengang teilnahmen. Dennoch waren für sie Wahlkarten abgegeben worden. Unter ihnen befand sich auch jener Mann, durch dessen Nachfrage bei der Bezirkshauptmannschaft der Fall schließlich aufflog.

"Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um die Reputation des Burgenlandes und der Republik Österreich", sagte der Ankläger in seinem Schlussplädoyer. Die Durchführung freier und unbeeinträchtigter Wahlen sei ein internationaler Standard. Damit Personen in ähnlichen Amtsstellungen "nicht einmal auf die Idee kommen, so zu verfahren", sei exemplarisch eine strenge Strafe über den Angeklagten zu verhängen.

Heissenberger hat "ehrliches, aufrichtiges Leben verloren"
Sein Mandant habe sich voll geständig gezeigt und von seinen Handlungen "in keinster Weise profitiert", argumentierte Heissenbergers Verteidiger: "Er hat ein langes, ehrliches, aufrichtiges Leben verloren" und ebenso seinen Ruf. "Ich ersuche, hier kein Exempel zu statuieren", so der Jurist.

Mit der Verurteilung zu sechs Monaten bedingter Haft blieb das Gericht angesichts eines vorgesehenen Strafrahmens von sechs Monaten bis zu fünf Jahren an der Untergrenze. Als mildernd wertete der Senat das Geständnis des Ex-Politikers, als erschwerend kam die mehrfache Tatausführung hinzu. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit.

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