Was die steirischen Regierungsparteien SPÖ, ÖVP und FPÖ am Montag bereits inoffiziell beschlossen haben, wurde von den Entscheidungsträgern "letale Vergrämung" getauft. Neben den Grünen, die die Sache an die Öffentlichkeit brachten, sind klarerweise auch private Tierschutzorganisationen empört: Einen solchen Kniefall vor der Wirtschaft müsse man zumindest zuvor öffentlich diskutieren.
Grün-Abgeordneter Lambert Schönleitner kennt den brisanten Inhalt der Gesetzesnovelle: "Künftig kann in der Steiermark mittels Verordnung jede Vogelart 'letal vergrämt' werden, wie es die Regierung so schön nennt. Auf gut Deutsch heißt das, dass auch geschützte Arten wie etwa Kormorane oder Störche abgeschossen werden dürfen."
Novelle ab Herbst in Kraft
Offizieller Hintergrund der Maßnahme ist eine "Krähenplage", die die Steiermark aktuell plagt. Wie berichtet (Infobox), waren 35.000 Rabenvögel für den Abschuss freigegeben worden, gültig ab 1. Juli. Die am Dienstag zu beschließende zusätzliche Novelle sei laut FPÖ-Landesrat Gerhard Kurzmann nun notwendig, "damit nicht Tausende Einzelbescheide ausgestellt werden müssen".
Auf das aktuelle Storchenproblem rund um die diesjährige "Airpower" wird die Neuerung freilich keine Auswirkung haben. Die Mühlen der Gesetzgebung mahlen langsam, erst im Herbst soll das Gesetz in Kraft treten. Doch bei der nächsten "Airpower" werden sich tierische Spielverderber wohl anhalten müssen.
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