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Bundesländer > Niederösterreich
31.03.2011 19:02

Tierschützerprozess

Staatsanwalt dehnt Anklage kurz vor Finale noch aus

  • (Bild: APA/ HELMUT FOHRINGER/ HERBERT PFARRHOFER)
Nach über 15 Stunden, unterbrochen nur von maximal viertelstündigen Pausen, ist kurz nach Mitternacht der bisher längste Verhandlungstag im Wiener Neustädter Prozess gegen 13 Tierschützer wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation beendet worden. Am Freitag um 12 Uhr wird das seit 13 Monaten laufende Verfahren fortgesetzt. Kurz vor Beginn der Schlussplädoyers dehnte Staatsanwalt Wolfgang Handler am Donnerstagabend die Anklage zudem noch aus.
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Am Freitag soll nun sollten das Beweisverfahren abgeschlossen und die Schlussplädoyers begonnen werden, laut Richterin Sonja Arleth abends wieder mit "Open End".

Bis zum langersehnten Ende des Prozesstages - die Anwälte hatten bereits am frühen Abend um eine Vertagung gebeten - hatte sich der Schwurgerichtssaal weitgehend geleert. Neben Arleth waren nur mehr eine Schriftführerin, der Staatsanwalt, zwei bzw. später wieder drei Verteidiger, vier Beschuldigte und sechs Zuhörer anwesend. Die Richterin hatte jedoch darauf bestanden, sämtliche Stellungnahmen der Beschuldigten zu Zeugenaussagen noch an diesem Tag abzuschließen.

Kichern rund um linguistisches Gutachten
Viel Zeit wurde seitens der Angeklagten damit verbracht, das linguistische Gutachten Wolfgang Schweigers zu widerlegen. Er habe diverse Texte mit den Methoden des Sachverständigen untersucht, erläuterte der Dreizehntangeklagte. Wenn man mit Schweigers Methoden arbeite, komme man zu dem Schluss, dass praktisch alle vom erstangeklagten Martin Balluch verfasst worden sein müssten. "Ich habe auch Teile des Strafantrags von Magister Wolfgang Handler so ausgewertet und letztlich kommt raus, dass auch der von Martin Balluch ist", sagte er und löste damit wildes Kichern im Saal aus.

Neuer Vorwurf der Tierquälerei

Nach knapp 13 Monaten Prozess dehnte zuvor Handler die Anklage noch aus.Der erstangeklagte Martin Balluch sowie sein Bruder, der Dreizehntbeschuldigte, die sich bisher nur wegen Paragraf 278a StGB, Bildung einer kriminellen Organisation, verantworten mussten, werden nun auch eine Nerzbefreiung im Jahr 1997 in Heidenreichstein (Niederösterreich) und damit verbundene dauernde Sachentziehung sowie Tierquälerei vorgeworfen.

Zurückzuführen sei das auf die Aussage eines Vorgängers von Balluch als Leiter des Vereins gegen Tierfabriken (VgT), der als Zeuge sich selbst sowie die drei Angeklagten in dieser Hinsicht belastet hatte. Dem Drittbeschuldigten wurde die Nerzbefreiung und damit die Sachentziehung bereits im Strafantrag zur Last gelegt, der Vorwurf der Tierquälerei kam auch hier neu dazu.

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