Mehrmals gepfuscht

Falscher Notarzt der fahrlässigen Tötung angeklagt

Österreich
30.03.2011 16:24
Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen einen 38-jährigen Mann, der sich im Vorjahr in der Bundeshauptstadt fälschlicherweise als Notarzt ausgegeben hatte, Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Der deutsche Schauspieler soll im August 2010 den Tod einer Patientin verursacht haben, indem er die Frau völlig unzureichend behandelte. Eine zweite Patientin soll er nur einen Tag vorher ins Koma befördert haben, weshalb ihm auch fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen wird.

Die weiteren Anklagepunkte lauten auf Kurpfuscherei und Betrug, weil sich der Mann mit der Vorgabe, ausgebildeter Notfallmediziner zu sein, von seinen jeweiligen Arbeitgebern Gehaltszahlungen von insgesamt 4.400 Euro erschlichen haben soll.

Einfachste medizinische Handgriffe unterlassen
Mit Hilfe einer gefälschten Approbationsurkunde hatte der Schwindler beim österreichischen Bundesheer einen allgemein zugänglichen Kurs für Notfallmedizin belegt. Mit dem ausgestellten Zertifikat der Ärztekammer heuerte er als vermeintlicher Notarzt beim Arbeiter-Samariter-Bund (ASBÖ) und beim Roten Kreuz im niederösterreichischen Tulln an, wo er jeweils auf Honorarbasis beschäftigt wurde und - wie sich zeigen sollte - eine Lebensgefahr für die ihm anvertrauten Patienten darstellte.

Nachdem er am 23. August 2010 bei einer 63-jährigen Patientin derart pfuschte, dass die Frau seither im Koma liegt, soll er dem nun vorliegenden Strafantrag zufolge nur einen Tag später den Tod einer 68-Jährigen herbeigeführt haben, die wegen akuter Kreislaufprobleme die Rettung gerufen hatte. Während der Fahrt ins Spital verlor die 68-Jährige das Bewusstsein. Der Staatsanwalt wirft dem falschen Notarzt vor, die einfachsten medizinischen Handgriffe unterlassen zu haben. Konkret wurde die Frau weder intubiert noch beatmet, zudem wird dem 38-Jährigen angekreidet, in die Luftröhre geratenen Schleim nicht abgesaugt zu haben. Dieses Verhalten war einem medizinischen Gutachten zufolge ohne Zweifel kausal für das Ableben der Patientin.

In Befunden geblättert, statt Patientin zu helfen
Die um fünf Jahre jüngere Frau wiederum hatte während eines Krankentransports einen Herz-Kreislauf-Zusammenbruch erlitten. Anstatt sich um sie zu kümmern, soll der Angeklagte abwartend in Befunden geblättert haben. Dem Strafantrag zufolge hätte die Frau unverzüglich mit Atropin oder einem in der Wirkung ähnlichen Medikament versorgt werden müssen. Auch in diesem Fall unterblieb das Absaugen über eine Luftröhren-Kanüle. Laut Staatsanwaltschaft wäre die mangelnde Sauerstoffversorgung des Gehirns zu verhindern gewesen, sodass die tragischen Folgen - eine dauernde Hirnschädigung - dem Angeklagten schuldhaft zuzurechnen sind.

Wann der Schauspieler, der bizarrerweise auch in seinem regulären Beruf zumindest einmal einen Arzt gemimt hatte, im Wiener Straflandesgericht Rede und Antwort stehen muss, ist derzeit noch unklar. Als frühestmöglicher Verhandlungstermin kommt Anfang Mai infrage. Im Fall eines Schuldspruchs drohen dem Mann bis zu fünf Jahre Haft.

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