Lobbying-Affäre

Hausdurchsuchung bei Strasser in Österreich

Österreich
29.03.2011 13:18
In der Lobbying-Affäre um den ehemaligen ÖVP-Delegationsleiters im EU-Parlament, Ernst Strasser, ist es zu Hausdurchsuchungen in Österreich gekommen, wie ein Sprecher der Korruptionsstaatsanwaltschaft am Dienstag bestätigte. An mehreren Standorten seien Dokumente und Datenträger sichergestellt worden und würden nun ausgewertet, hieß es.

Die Hausdurchsuchungen haben bereits am Montag stattgefunden. Auch Strasser selbst sei dabei einvernommen worden und habe seine Sicht der Dinge ausführlich dargelegt, bestätigte die Korruptionsstaatsanwaltschaft. Ob es noch zu weiteren Durchsuchungen oder Anhörungen kommen werde, konnte man hingegen nicht sagen. Gegen Strasser laufen Ermittlungen wegen des Verdachts der Bestechlichkeit, dem Ex-Delegationsleiter der ÖVP drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Gemäß Bestimmung im Strafgesetzbuch macht sich strafbar, wer als Amtsträger für die pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts einen Vorteil für sich fordert, annimmt oder sich versprechen lässt. Das Gesetz sieht dafür einen Strafrahmen von bis zu drei Jahren Haft vor. Wer allerdings "die Tat in Bezug auf einen 50.000 Euro übersteigenden Wert des Vorteils begeht", dem drohen ein bis zehn Jahre Haft.

Undercover-Reportage kostete Strasser Job
Strasser war am 20. März als Europaabgeordneter zurückgetreten. Zur Stolperfalle für den ehemaligen ÖVP-Innenminister wurde eine Korruptionsreportage der britischen "Sunday Times". Strasser stimmte zwei Undercover-Reportern zu, für 100.000 Euro pro Jahr ihre Anträge im EU-Parlament einzubringen. Die Reporter hatten die Unterredungen auf Video aufgezeichnet und veröffentlicht.

Ermittlungen seit über einer Woche
Der Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe umgehend Vorermittlungen aufgenommen. Klar ist, dass Strasser grundsätzlich dem österreichischen Strafgesetzbuch unterliegt. Dieses bezieht sich auch auf österreichische Staatsbürger, die als Amtsträger bei internationalen Organisationen tätig sind.

Sollte tatsächlich ein Ermittlungsverfahren wegen Bestechlichkeit eingeleitet werden, ist es äußerst unwahrscheinlich, dass beim zu untersuchenden Vorgang - den von den Enthüllungsjournalisten inszenierten Gesprächen mit Strasser - Verjährung vorliegt. Laut Strafgesetzbuch beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre, wenn die Handlung mit mehr als einjähriger, aber höchstens fünfjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist. Bei einer Strafdrohung von fünf bis zehn Jahren erhöht sich die Frist auf zehn Jahre.

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