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Bundesländer > Tirol
29.03.2011 17:51

Sieben Angeklagte

Ex-Funktionäre der FPÖ-Parteijugend verurteilt

Wegen Falschaussage und Begünstigung sind am Dienstag sieben ehemalige Funktionäre und Mitglieder der Tiroler FPÖ-Parteijugend vor dem Landesgericht Innsbruck zu Geldstrafen verurteilt worden. Die Angeklagten hatten versucht, einem Kollegen zu helfen, der einen beschönigenden Vortrag über die Waffen-SS gehalten hatte. Sie wollten ihn laut Anklage mit falschen Angaben vor der Polizei vor einer Verurteilung wegen Wiederbetätigung bewahren.
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Der Vortragende hatte später gestanden und kam mit einer Diversion davon. Er wurde vom Gericht zu einem Kursbesuch über die Schrecken des Nationalsozialismus verpflichtet. Die am Dienstag vor Gericht Stehenden traf es härter. Sie wurden zu Geldstrafen zwischen 480 Euro teilbedingt und 9.900 Euro unbedingt verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Verteidiger Berufung anmeldeten bzw. Bedenkzeit erbaten.

Drei der Angeklagten waren bei der Verhandlung geständig und ein weiterer verweigerte die Aussage. Die drei damals für das Freiheitliche Freizeitzentrum des Rings der Freihheitlichen Jugend (FFZ) Verantwortlichen wollten keine Kenntnis von dem betreffenden Referat gehabt haben. Sie beteuerten vor Gericht weiterhin ihre Unschuld.

Unterschiedliche Aussagen
Bei dem Prozess gingen die Aussagen der einzelnen Angeklagten und der verschiedenen Zeugen auseinander. Die Erinnerungen vieler Beteiligter wiesen große Lücken auf. Die Aussagen, die bei der Polizei gemacht worden waren, wurden relativiert oder konkretisiert. Einem Zeugen droht eventuell ein Verfahren wegen Verleumdung. Er widerrief vor Gericht seine Zeugenaussage, die er bei der Sicherheitsdirektion getätigt hatte. Er gab bei der Verhandlung an, dass gewisse Passagen der Einvernahme nicht von ihm stammen würden und möglicherweise von den Beamten hinzugefügt worden seien.

Den drei Geständigen wurde die Geldstrafe teilbedingt nachgesehen. Die Nicht-Geständigen müssen die gesamte Strafe bezahlen, erklärte Richterin Nadja Obwieser. Eine Diversion sei in diesen Fällen nicht möglich gewesen, da es sich um Delikte gegen die Rechtsprechung handle, argumentierte sie. In ihren Plädoyers hatten zuvor mehrere Verteidiger auf eine Diversion gedrängt.

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