Prammer enttäuscht
Politiker wollen ihre Bezüge nicht offenlegen
In Österreich sei es ihr bisher nicht gelungen, ein daran angelehntes Modell zu konzipieren, räumte Prammer ein. Sie sei hier schon wiederholte Male "gegen die Wand gelaufen". Und auch derzeit übten sich sämtliche Fraktionen in dieser Frage in Zurückhaltung: "Da kann man keine Partei ausnehmen."
Derzeit legt das Regulativ im Hohen Haus fest, dass Abgeordnete nur melden müssen, wenn sie durch eine Nebentätigkeit mehr als 1.142 Euro beziehen. Wie viel Geld sie aus dem Job genau beziehen, wird nicht angegeben. Prammer würde hier das deutsche Modell bevorzugen, wo die Bezüge in Kategorien eingeteilt werden: 1.000 bis 3.000 Euro, 3.000 bis 7.000 Euro und über 7.000 Euro im Monat. Dazu muss auch verpflichtend dargestellt werden, wo der Abgeordnete in Vereinen, Stiftungen, etc. tätig ist, auch wenn er dafür kein Salär bekommt.
Harte Sanktionen bei Verstößen
Zahnlos ist diese Regelung im Nachbarland nicht. Denn wer gegen die Meldepflicht verstößt, hat auch mit Sanktionen zu rechnen. Das Ordnungsgeld kann bis zur Hälfte der Abgeordneten-Entschädigung betragen.
Dabei geht es der Präsidentin nicht um Berufsverbote. Man könne nicht erwarten, dass jemand das Risiko eingehe, seinen Job niederzulegen, wenn vielleicht nach einem Jahr wieder Neuwahlen folgten und das Mandat dann gleich wieder weg sei. Derzeit gibt es von den 183 Nationalratsabgeordneten übrigens nur 42, die offenbar keinerlei Nebenbeschäftigung nachgehen.
Neue Unvereinbarkeitsregeln gegen Lobbyisten-Gefahr?
"Echte Probleme" hat Prammer, wenn sich Abgeordnete als Lobbyisten betätigen. Aber selbst hier müsse man unterscheiden, ob die Tätigkeit tatsächlich Einfluss auf die Arbeit als Mandatar haben könne. Insofern könne man auch die Unvereinbarkeitsregelungen präzisieren. Derzeit sind von Abgeordneten-Mandaten nur wenige Gruppen - etwa Richter oder Beamte des Verteidigungsministeriums in bestimmten Funktionen - ausgeschlossen.
Ginge es nach der Präsidentin, würde in nächster Zeit eine parlamentarische Enquete abgehalten, in der man die Unvereinbarkeitsregelungen genauer beleuchtet. Diesem Vorschlag sei in der letzten Präsidiale jedoch nicht gefolgt worden, bedauerte Prammer.
Schließlich kann sich Prammer noch vorstellen, die Schwelle, ab der ein Abgeordneter sein Mandat verliert, zu senken. Derzeit muss er zu mehr als einem Jahr Freiheitsentziehung verurteilt sein, um seinen Sitz im Hohen Haus zu verlieren.
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