Die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit eines Systems, das eine großangelegte Sammlung von Fluggastdatensätzen zu Zwecken einer systematischen Bewertung aller Passagiere mit sich bringe, lasse sich nicht belegen, erklärte Hustinx am Montag.
"Personenbezogene Daten von Fluggastdaten könnten in gezielten Fällen sicherlich zu Zwecken der Strafverfolgung notwendig sein, wenn es konkrete Hinweise auf eine ernste Bedrohung gibt", argumentierte der oberste EU-Datenschützer. "Es ist ihre Nutzung in einer systematischen und unterschiedslosen Weise in Bezug auf alle Passagiere, die besondere Sorge bereitet."
Außerdem müsste der Anwendungsbereich viel starker beschränkt werden, Kleinkriminalität müsse explizit ausgenommen werden. Keine Daten sollten nach den Empfehlungen von Hustinx länger als 30 Tage in identifizierbarer Form gespeichert werden, außer wenn weitere Untersuchungen erforderlich seien.
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