Thema Sperrstunde

Gastronomie-Vertreter regen neuen Lokaltyp an

Wien
29.03.2011 10:27
Die Diskussion rund um eine Verlängerung der Sperrstunde von Nachtlokalen ist in Bewegung geraten. Die Wirtschaftskammer-Sparte Gastronomie will mit der Stadt Wien über eine Ausdehnung der Sperrstunde bei Unterhaltungsbetrieben, zum Beispiel Tanzlokalen, von 4 auf 6 Uhr verhandeln. Angedacht ist laut einem Antrag der Fachgruppe ein neuer Lokaltyp - eine neue "gastgewerbliche Betriebsart mit späterer Sperrstunde" – mit dem es möglich ist, erst um 6 Uhr seine Pforten zu schließen.

Durch den neuen Lokaltyp solle die "rechtliche Möglichkeit" gegeben werden, länger offen zu halten, erklärte Spartenobmann Willy Turecek. Die gewünschte Regelung würde ausschließlich Unterhaltungsbetriebe wie etwa Tanzlokale und Clubs betreffen. Turecek hatte den entsprechenden Antrag in der Sitzung eingebracht. Dieser sei "nach längerer Diskussion" in einer Ausschusssitzung am Montagnachmittag einstimmig beschlossen worden.

Nacht-U-Bahn als Rückenwind für Ansinnen
Als Gründe für die Einführung des neuen Lokaltyps wurden im Antrag "Trends im Gästeverhalten" und "die aktuellen Ausgeh-Gewohnheiten junger Menschen" genannt. Junge Menschen würden heutzutage später ausgehen und dafür auch länger ausbleiben, verdeutlichte Turecek. Außerdem würde an Wochenenden auch die Nacht-U-Bahn - diese wurde im September 2010 eingeführt - rund um die Uhr fahren. Das sei ein zusätzlicher "Rückenwind" für sein Ansinnen.

Infobox: Was hältst du von der Ausdehnung der Sperrstunde? Stimm' ab!

Einführen könnte eine solche Regelung laut der Gerwerbeordnung der Landeshauptmann - im Falle Wiens also Michael Häupl (SP). Dieser hatte am Montagvormittag, am Rande der Eröffnung der Schanigarten-Saison (siehe Infobox), betont: Eine Diskussion werde mit der Wirtschaftskammer geführt, "wenn sie notwendig ist, wenn sie an uns herangetragen wird". Laut Turecek haben einige SPÖ-Gemeinderäte bereits Zustimmung signalisiert. Gesprächsbedarf gebe es aber noch mit den Bezirksvorstehern, da diese zum Teil Angst vor Anrainerprotesten hätten.

Sollte es zu einer Einigung mit der Stadt kommen, müssten Betriebe, die dann länger offen halten wollen, dies beantragen und somit belegen, dass sie die damit verbundenen Voraussetzungen bzw. Auflagen erfüllen. So müssten die Betriebe über einen entsprechenden Schallschutz verfügen. Außerdem dürfen sie frühestens um 10 Uhr aufsperren.

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