Trotz Verletzung:
"Wer sich schnell entscheidet und sofort unterschreibt, spart ganze 50 Prozent Einschreibegebühr." - So oder so ähnlich werben derzeit Fitnesstempel um Kunden. Viele nehmen das Angebot an und verpflichten sich damit für ein ganzes Jahr.
Zurücktreten können die Kunden von dem Vertrag nicht. "Das ist rechtlich korrekt. Daher mein Rat: Eher auf das Preiszuckerl verzichten und einmal drüber schlafen", sagt Eva Schreiber von der AK.
von Sabine Oberhauser, Kronen Zeitung
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