18 Monate Haft

“Familien-Tyrann” wollte seine Frau zerstückeln

Tirol
26.03.2011 13:44
Der Krieg in Jugoslawien, ein Alkoholproblem und eine verkorkste Kindheit – viel zu lachen hatte der Angeklagte am Freitag bei seinem Strafprozess in Innsbruck nicht. Dennoch gilt eine schicksalsbehaftete Vergangenheit nicht als Rechtfertigungsgrund für Straftaten. Der Mann bedrohte und nötigte seine Familie massiv.

"Meine Kinder wuchsen ohne mich auf, meine Frau hat sich von mir abgewandt. Ich wollte doch nur meine Familie wieder glücklich vereinen", stammelte der Beschuldigte am Freitag vor Richter Norbert Hofer. Doch der Mann schien an "komplettem Realitätsverlust" (Hofer) zu leiden.

Denn weder Glück noch Eintracht waren in dieser Familie existent: Der Vater lag über ein Jahrzehnt ständig im Suff. Er nötigte die Ehefrau, zwang sie, einen Abschiedsbrief zu schreiben und drohte ihr, sie umzubringen. Laut Anklage wollte er die Gattin zerstückeln, zerhacken und vom Balkon werfen. "Ich hatte große Angst", gab die zierliche und eingeschüchterte Frau vor Gericht an. Sie wollte ihre Aussage nur in Abwesenheit ihres Mannes machen.

"Das wirst du bezahlen!"
Auch der Sohn wurde angeblich bedroht: Als der Vater eines Tages das Auto des 21-Jährigen ausleihen wollte, verneinte der junge Mann dessen Begehren. "Ich musste am Tag darauf arbeiten und wusste, dass mein Vater mit dem Auto nicht pünktlich zurück sein wird", so der Sohn. Als der Vater das Auto nicht bekam, drehte er durch und attackierte den 21-Jährigen mit den Worten: "Das wirst du bezahlen!"

Der letzte "Kontrollverlust" ereignete sich Anfang 2011: Der Angeklagte kam völlig betrunken nach Hause, es war 2 Uhr früh. Er schnappte sich ein Messer aus der Küche und fuchtelte vor Mutter und Sohn herum. Die Polizei schritt ein.

Angeklagtem droht Abschiebung
"Sie haben ihre Familie tyrannisiert. Sie waren alles andere als ein treuer Familienvater", so Hofer deutlich. Urteil: 18 Monate Haft für den mehrfach Vorbestraften. Zudem droht die Abschiebung und ein Verfahren wegen Verleumdung. Das Urteil ist rechtskräftig.

von Matthias Holzmann, Tiroler Krone

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