Die Moskauer Generalstaatsanwaltschaft hat bisher nicht auf das Rechtshilfeersuchen auf zeugenschaftliche Einvernahme des tschetschenischen Präsidenten Rakhat Alijew (Aliyev) reagiert, der - so zumindest Verdachtsmomente - die Entführung und Verbringung Israilovs nach Tschetschenien angeordnet haben könnte.
Auch Letscha B., der die tödlichen Schüsse auf den Asylwerber abgegeben haben soll und dem im Unterschied zu den drei Angeklagten, die angeblich in die Organisation, konkrete Planung und Umsetzung des inkriminierten Verbrechens verwickelt waren, die Flucht ins Ausland gelungen war, möchte die Justiz über die Moskauer Behörden befragen lassen. Auch dahingehend gab es bisher keine Reaktion, teilte Forsthuber mit.
Zwei Einvernahmen am Freitag
So wurden am Freitag zwei Männer einvernommen, die sich in einem tschetschenischen Kultur- und Sportverein engagiert hatten, den der Angeklagte Otto K. - ein angeblich enger Vertrauter Alijews - in Österreich betrieb. Vier weitere zu diesem Thema geladene Personen blieben unentschuldigt fern. Dafür gab der Zweitangeklagte Suleyman D. zu Protokoll, er sei Zielscheibe eines Mordkomplotts einer radikal islamistischen Gruppe gewesen. Details dazu könne er nicht preisgeben: "Unsere Gesetze erlauben das nicht. Ich kann das nicht öffentlich machen."
Die Verhandlung wird am 24. Mai fortgesetzt. Darüber hinausgehend wurden auch Verhandlungstermine am 30. Mai und am 1. Juni fixiert.
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