Patientin starb

Zwei Freisprüche im Korneuburger Ärzte-Prozess

Niederösterreich
24.03.2011 13:22
Mit zwei Freisprüchen ist am Donnerstag der Prozess gegen Chirurgen des Krankenhauses Hollabrunn am Landesgericht Korneuburg fortgesetzt worden. Ihnen wurde die fahrlässige Tötung einer 85-jährigen Patientin unter besonders gefährlichen Verhältnissen vorgeworfen. Von den sieben Angeklagten sei den beiden Ärzten der geringste Vorwurf zu machen, begründete Richter Manfred Hohenecker. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die unter Rheuma leidende 85-Jährige war im Mai 2010 nach einem Sturz wegen Prellungen stationär im Krankenhaus Hollabrunn aufgenommen worden. Dabei ordnete die behandelnde Turnusärztin - laut ihrer Aussage nach Angaben der Frau - statt der höchstzulässig wöchentlichen, die tägliche Einnahme von Ebetrexat an. Während ihres stationären Aufenthaltes hatten auch die beiden Angeklagten mehrere Male Chefdienst. Bei ihren Visiten glaubten sie den Angaben der Patientin zur Höhe der Dosierung und verabreichten deshalb Ebetrexat weiter.

Ab dem Zeitpunkt, wo sich der Gesundheitszustand der Frau immer mehr verschlechterte, hätten sich die beiden Chirurgen aber richtig verhalten, sagte Hohenecker. So stoppte der angeklagte Oberarzt bei seinem Chefdienst am 22. Mai die Verabreichung sämtlicher Medikamente.

Der zweite Angeklagte ordnete am darauffolgenden Tag die Überstellung der Frau ins Krankenhaus Stockerau an. Von dort wurde sie später ins Wiener SMZ Ost eingeliefert, wo sie Anfang Juni starb. Ob der siebente Arzt nach den beiden Freisprüchen ebenfalls vor Gericht muss, stand am Donnerstag noch nicht fest.

Turnusärztin freigesprochen
Am Mittwoch waren zwei Ärzte des Krankenhauses Hollabrunn zu Geldstrafen im Ausmaß von 39.600 bzw. 20.400 Euro - nicht rechtskräftig - verurteilt worden (siehe Infobox): Richter Manfred Hohenecker sprach den Primar und den Oberarzt der chirurgischen Abteilung der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen schuldig.

Freisprüche gab es für die angeklagte Turnusärztin, weil sie das Medikament in ihrer Funktion gar nicht anordnen durfte, sowie für eine Ärztin, die die Anordnung zwar am nächsten Morgen abgezeichnet, dann aber in Urlaub gegangen war.

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