Priester rastet aus

Pfarrer randalierte auf Tankstelle – Berufung abgelehnt

Tirol
24.03.2011 10:52
Weil er auf einer Tankstelle mit einem Motorradfahrer aus Deutschland in einen handgreiflichen Streit geraten war, ist ein Tiroler Pfarrer 2010 vor dem Landesgericht Innsbruck zu einer teilbedingten Geldstrafe wegen Nötigung und Sachbeschädigung verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) in Innsbruck leistete der Berufung gegen das Urteil am Donnerstag nicht Folge. Die Geldstrafe wurde aber reduziert.

Der Vorfall hatte sich im Sommer des vergangen Jahres ereignet. Bei dem Streit ums Tanken sollen sich die Männer gegenseitig geschubst haben. Im Zuge des Handgemenges sei dann das Motorrad des Deutschen vom Angeklagten umgestoßen und beschädigt worden. Ob mit Absicht oder weil er stolperte, blieb vor Gericht ungeklärt. Schließlich soll der Priester mit seinem Auto von der Tankstelle gerast und dabei auf eine Zeugin, die versuchte ihn aufzuhalten, rasch zugefahren sein. Die Frau habe sich mit einem Sprung zur Seite in Sicherheit bringen müssen.

Anwalt zieht Zeugenaussagen in Zweifel
Der Verteidiger des Angeklagten, Hanns Forcher-Mayr, versuchte zu beweisen, dass sein Mandant keine Nötigung beging. Zudem zog er Zeugenaussagen in Zweifel. Er versuchte anhand eines Fotos zu beweisen, dass eine Zeugin den Zwischenfall von dort, wo sie angeblich gestanden sei, nicht sehen habe können. Richterin Beatrix Kiechl hielt die Aussagen der Frau jedoch für glaubwürdig. Schließlich habe sie keinen Grund gehabt, falsch auszusagen, denn sie habe den Geschädigten nicht gekannt.

Richterin: Von Pfarrer anderes Benehmen erwartet
In der Urteilsbegründung wunderte sich Richterin Kiechl über das Verhalten des Angeklagten, der schließlich Pfarrer sei und von dem man ein anderes Benehmen erwarten würde. Immerhin habe er aus nichtigem Anlass seinen Kontrahenten lautstark beschimpft. Er soll sich dem Deutschen gegenüber auch ausländerfeindlich gezeigt haben.

Das OLG blieb bei der festgesetzten Geldstrafe von 240 Tagessätzen. Anstatt 30 Euro pro Tagessatz muss der Angeklagte jedoch nun nur 20 Euro zahlen. Ein Teil der Strafe ist bedingt. Das Urteil ist rechtskräftig.

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