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Bundesländer > Salzburg
23.03.2011 14:13

Riess-Passer erfreut

Ermittlungen gegen Ex-Vizekanzlerin eingestellt

  • (Bild: Klemens Groh)
Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat ihre Ermittlungen gegen die Wüstenrot-Chefin und Ex-Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer sowie gegen ein Aufsichtsratsmitglied des Konzerns wegen des Verdachtes der Untreue eingestellt. Die Behörde ermittelte seit Februar 2010 aufgrund einer anonymen Anzeige. Demnach sollten Bauspareinlagen gesetzeswidrig und riskant veranlagt worden sein. Dieser Verdacht hat sich jedoch nicht bestätigt, erklärte Mediensprecherin Barbara Feichtinger am Mittwoch.
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"Die Staatsanwaltschaft hat umfangreiche Beweise aufgenommen, ein ausführliches Sachverständigen-Gutachten eingeholt und sich umfangreiche Unterlagen beschafft. Daraus hat sich eindeutig ergeben: Alle Vorwürfe haben sich Punkt für Punkt als unberechtigt erwiesen", erklärte Riess-Passers Salzburger Rechtsanwalt Peter Bleiziffer. Auch die Behauptungen, dass Bausparmittel gesetzwidrig veranlagt worden seien, "wurden eindeutig widerlegt", betonte der Advokat.

Heftige Vorwürfe gegen Riess-Passer
Der Anzeige zufolge seien u. a. mehr als die Hälfte der Bauspareinlagen von rund vier Milliarden Euro entgegen der restriktiven Bestimmungen des Bausparkassengesetzes in diverse Strukturen, Wertpapierfonds und riskante Anlagen geflossen. Das sei auch ohne ausreichendes Risikomanagement und internes Kontrollverfahren erfolgt. Nach Verlusten 2008 habe nur die Umstrukturierung der Bausparkasse Wüstenrot AG (Anfang 2009) deren Existenz gerettet, hieß es. Geschädigt worden seien von der Umstrukturierung betroffene Unternehmen.

Riess-Passer hatte bereits im Vorjahr erklärt, dass alle Veranlagungsbestimmungen eingehalten worden seien. Im Jahr 2009 wurde schon einmal eine anonyme Anzeige eingebracht. Die Staatsanwaltschaft stellte damals die Ermittlungen ein, weil die Anzeige zu unkonkret war. Nach Einbringen einer konkreteren Anzeige wurde erneut ermittelt. Ein gerichtlich beeideter Sachverständiger prüfte, ob die Bauspareinlagen gemäß Paragraf 8 des Bausparkassengesetzes veranlagt wurden. Die Staatsanwaltschaft hatte zudem auch Prüfberichte und Unterlagen von der Nationalbank und Finanzmarktaufsicht angefordert.

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