Riess-Passer erfreut
Ermittlungen gegen Ex-Vizekanzlerin eingestellt
"Die Staatsanwaltschaft hat umfangreiche Beweise aufgenommen, ein ausführliches Sachverständigen-Gutachten eingeholt und sich umfangreiche Unterlagen beschafft. Daraus hat sich eindeutig ergeben: Alle Vorwürfe haben sich Punkt für Punkt als unberechtigt erwiesen", erklärte Riess-Passers Salzburger Rechtsanwalt Peter Bleiziffer. Auch die Behauptungen, dass Bausparmittel gesetzwidrig veranlagt worden seien, "wurden eindeutig widerlegt", betonte der Advokat.
Heftige Vorwürfe gegen Riess-Passer
Der Anzeige zufolge seien u. a. mehr als die Hälfte der Bauspareinlagen von rund vier Milliarden Euro entgegen der restriktiven Bestimmungen des Bausparkassengesetzes in diverse Strukturen, Wertpapierfonds und riskante Anlagen geflossen. Das sei auch ohne ausreichendes Risikomanagement und internes Kontrollverfahren erfolgt. Nach Verlusten 2008 habe nur die Umstrukturierung der Bausparkasse Wüstenrot AG (Anfang 2009) deren Existenz gerettet, hieß es. Geschädigt worden seien von der Umstrukturierung betroffene Unternehmen.
Riess-Passer hatte bereits im Vorjahr erklärt, dass alle Veranlagungsbestimmungen eingehalten worden seien. Im Jahr 2009 wurde schon einmal eine anonyme Anzeige eingebracht. Die Staatsanwaltschaft stellte damals die Ermittlungen ein, weil die Anzeige zu unkonkret war. Nach Einbringen einer konkreteren Anzeige wurde erneut ermittelt. Ein gerichtlich beeideter Sachverständiger prüfte, ob die Bauspareinlagen gemäß Paragraf 8 des Bausparkassengesetzes veranlagt wurden. Die Staatsanwaltschaft hatte zudem auch Prüfberichte und Unterlagen von der Nationalbank und Finanzmarktaufsicht angefordert.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).