Online-Bibliothek
Schlappe vor Gericht: Googles Buch-Deal gestoppt
Die Vereinbarung hätte Google "einen beträchtlichen Vorteil gegenüber Mitbewerbern" verschafft und den Konzern "dafür belohnt, dass er urheberrechtlich geschütztes Material ohne Genehmigung kopiert", heißt es in dem Urteil von Richter Denny Chin.
Google digitalisiert für seinen Internetdienst Google Books seit Jahren Millionen Bücher, um sie dann im Internet kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Zustimmung der Verlage und Autoren hatte sich der Konzern vorher nicht eingeholt. Dagegen hatten Autoren und Verlage 2005 geklagt; drei Jahre später schlossen sie eine Vereinbarung mit Google.
Richter Chin bemängelte nun, diese Vereinbarung mit den Verlagen hätte Google "beträchtliche Rechte zur Ausbeutung kompletter Bücher verschafft, und zwar ohne Genehmigung der Rechteinhaber".
Der Vertrag sah vor, dass Google pauschal eine Summe von 125 Millionen Dollar (rund 87 Millionen Euro) in einen Fonds einzahlt. Damit wären die Autoren- und Publikationsrechte abgegolten, Google müsste sich nicht für jedes Buch einzeln die Genehmigung holen. Auch das US-Justizministerium hatte diese Vereinbarung kritisiert, ebenso mehrere europäische Regierungen.
Urteil für Google "enttäuschend"
Die Entscheidung sei "klar enttäuschend", teilte Google mit und kündigte an, die weiteren Möglichkeiten zu prüfen. Der Richter selbst rief die Parteien in seiner 48-seitigen Urteilsbegründung zu einer Änderung des Vergleichs auf. Müsste der Konzern jedoch bei jedem Autoren oder Verlag einzeln die Zustimmung einholen, würde dies das Projekt "Google Books" erheblich zurückwerfen. Ein neuer Termin wurde für den 25. April angesetzt.
"Triumph für Urheberrecht"
Für Gerhard Ruiss, Geschäftsführer der österreichischen IG Autorinnen Autoren, ist das Urteil ein "großer Triumph für das europäische Urheberrecht und die Anstrengungen Österreichs, Deutschlands und der Schweiz" in den vergangenen Jahren.
Auch der Hauptverband des Österreichischen Buchhandels (HVB) begrüßte in einer Aussendung das Urteil. "Richter Denny Chin hat mit der Ablehnung dieses Vergleichs deutlich gemacht, dass sich das Urheberrecht auch von Großkonzernen nicht beugen lässt", so HVB-Präsident Gerald Schantin.
Benedikt Föger, Vorsitzender des Österreichischen Verlegerverbands, sieht die Einwände gegen das "Google Book Settlement" bestätigt: "Das Gericht ist unserer Argumentation in ganz wesentlichen Punkten gefolgt. Die Notwendigkeit der Digitalisierung steht völlig außer Frage, darf aber nicht auf einer willkürlichen Rechteverletzung basieren. Nun sind die Türen offen für eine neue gemeinsame Lösung im Interesse der Internet-User, die auch die Rechte der Autoren und Verlage wahrt", so Föger.
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