Obwohl das Opfer um Hilfe schrie, blieb diese aus. Keiner der Mitreisenden rührte einen Finger. Die anderen Fahrgäste sahen auch untätig zu, als der Täter in der Station Landstraße den verängstigten 26-Jährigen noch dazu brachte, mit ihm auszusteigen, um bei einem Bankomat Geld zu beheben, weil das erbeutete Bargeld nicht ausreichte, um damit die benötigten Drogen zu kaufen.
"Ich musste meine Sucht finanzieren"
In zwei weiteren Fällen hatte der 18-Jährige im Zuge einer Schlägerei ein Handy an sich genommen bzw. einem Passanten die Armbanduhr und etwas Bares abgenommen. "Ich musste meine Sucht finanzieren. Es tut mir von Herzen leid", gab der Angeklagte nun zu Protokoll.
Der Schöffensenat ließ ungewöhnliche Milde walten. Trotz des getrübten Vorlebens kam der 18-Jährige mit einer teilbedingten Haftstrafe davon. Zudem wurde eine offene, aus einer vorangegangenen Verurteilung resultierende bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten nicht widerrufen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Jugendliche will nach seiner Enthaftung seine Sucht mit einer stationären Entzugstherapie bekämpfen.
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