Neue EU-Richtlinie
Menschenhändler werden künftig strenger bestraft
Die neuen EU-Regeln erweitern die Definition von Menschenhandel. Auch wer dazu anstiftet, muss künftig mit hohen Strafen rechnen. Das Strafmaß liegt zwischen fünf und zehn Jahren Gefängnis. Höchststrafen drohen den Tätern, die Kinder verschleppen oder Opfer mit dem Tode bedrohen. Ausgenommen von der Strafverfolgung sind Opfer, die zu Verbrechen gezwungen werden.
EU-Staaten bekommen mehr Zuständigkeiten
Innerhalb von zwei Jahren sollen die Vorgaben in allen EU-Staaten außer Dänemark und Großbritannien Anwendung finden. Die beiden Länder halten ihre bestehenden Gesetze gegen Menschenhandel für ausreichend. Alle anderen EU-Staaten bekommen mehr Zuständigkeiten. So können sie Kriminelle auch für Taten außerhalb ihres Heimatlandes bestrafen und gegen ausländische Menschenhändler ermitteln, die Bürger in ein anderes EU-Land verschleppt haben.
Hunderttausende werden jedes Jahr verschleppt
Jedes Jahr werden nach Angaben der EU-Kommission Hunderttausende Menschen in die EU verschleppt. Genaue Zahlen liegen nicht vor. Nach Schätzungen zwingen Menschenhändler mehr als 40 Prozent der Opfer zur Prostitution, etwa 30 Prozent müssen harte körperliche Arbeit erledigen. Weltweit müssen 2,45 Millionen Menschen als Zwangsarbeiter ihr Leben fristen.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).