Neue EU-Richtlinie
Menschenhändler werden künftig strenger bestraft
Die neuen EU-Regeln erweitern die Definition von Menschenhandel. Auch wer dazu anstiftet, muss künftig mit hohen Strafen rechnen. Das Strafmaß liegt zwischen fünf und zehn Jahren Gefängnis. Höchststrafen drohen den Tätern, die Kinder verschleppen oder Opfer mit dem Tode bedrohen. Ausgenommen von der Strafverfolgung sind Opfer, die zu Verbrechen gezwungen werden.
EU-Staaten bekommen mehr Zuständigkeiten
Innerhalb von zwei Jahren sollen die Vorgaben in allen EU-Staaten außer Dänemark und Großbritannien Anwendung finden. Die beiden Länder halten ihre bestehenden Gesetze gegen Menschenhandel für ausreichend. Alle anderen EU-Staaten bekommen mehr Zuständigkeiten. So können sie Kriminelle auch für Taten außerhalb ihres Heimatlandes bestrafen und gegen ausländische Menschenhändler ermitteln, die Bürger in ein anderes EU-Land verschleppt haben.
Hunderttausende werden jedes Jahr verschleppt
Jedes Jahr werden nach Angaben der EU-Kommission Hunderttausende Menschen in die EU verschleppt. Genaue Zahlen liegen nicht vor. Nach Schätzungen zwingen Menschenhändler mehr als 40 Prozent der Opfer zur Prostitution, etwa 30 Prozent müssen harte körperliche Arbeit erledigen. Weltweit müssen 2,45 Millionen Menschen als Zwangsarbeiter ihr Leben fristen.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.