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Bundesländer > Niederösterreich
21.03.2011 16:39

Technische Probleme

Tierschützer-Prozess: Leiter der Observation befragt

  • (Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)
Im Wiener Neustädter Prozess gegen 13 Tierschützer ist am Montag der "Lauschangriff" vornehmlich auf den Sechstangeklagten beleuchtet worden. Ein Oberstleutnant vom Bundesamt für Korruptionsprävention und -überwachung, im Mai 2008 stellvertretender Leiter der Sondereinheit für Observation (SEO), berichtete vor stark dezimierter Anklagebank (vier verzichteten auf die Teilnahme, ein Beschuldigter ist krank), wie es zu diesem Einsatz kam und wie er durchgeführt wurde.
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Als operativer Einsatzleiter hatte der 45-Jährige nach seinen Angaben die Aufsicht über die tätigen Beamten und war Ansprechpartner für Justiz und Soko. Er erzählte von Erstgesprächen mit der Sonderkommission Bekleidung im Jänner 2008 über Verdächtige im Tierrechtsbereich, die in Zusammenhang mit Sachbeschädigungen und Buttersäureanschlägen stehen könnten und möglicherweise den Tatbestand des Paragrafen 278a erfüllten. Angedacht wurde daher eine akustische und optische Überwachung - das schriftliche Ersuchen der SOKO samt Sachverhaltsdarstellung inklusive Namen von mehreren Verdächtigen und eines genannten Sachschadens von rund einer Million Euro im Zeitraum von einem Jahrzehnt sei dann einige Tage später ergangen.

Seitens der Sondereinheit wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt und der SOKO und der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt übergeben - mit dem Ergebnis, dass eine Überwachung zu 70 Prozent umsetzbar sei. Unter 50 Prozent würde eine Operation durch zu hohes, unkalkulierbares Risiko gefährdet, erläuterte der Beamte.

"Hypothese": Überwachung absichtlich gestört?
Mitte April wurde dann die Genehmigung zur Überwachung ausgestellt und persönlich abgeholt - "es war eine Verschlusssache". Die Anordnung galt für vier Wochen ab der Herstellung der Einsatzbereitschaft. Diese war am 2. Mai nach "Einbringung der technischen Hilfsmittel" in der Wohnung des Sechstangeklagten abgeschlossen. Allerdings erschwerten technische Probleme, die "in dieser Intensität" erstmalig gewesen seien, die Überwachung. Bis 5. Mai versuchten die eingesetzten Beamten, die akustische Qualität zu verbessern. Die Technik habe ihre Tücken, verwies der Zeuge auf alle möglichen Störquellen wie Elektrogeräte. Dass der Funkbereich absichtlich gestört wurde - etwa durch einen sogenannten "Jammer" - wäre eine Hypothese, meinte der Beamte auf Richterfrage.

Jedenfalls wurden bis zum 21. Mai, dem Ende der Überwachung, keine weiteren Verbesserungsversuche unternommen. Zu hören bekamen die Ermittler eigentlich nur Gesprächsfetzen – beispielsweise von allgemeinen Unterhaltungen über den Tierschutz und Aktionsmöglichkeiten wie Demos. Von geplanten oder verabredeten Straftaten sei nicht die Rede gewesen. "Verschriftet", also aufgezeichnet, wurde dem Beamten zufolge laut Vorschrift nur, was für das weitere Verfahren in der Causa relevant war, also zur Thematik gehörte - aber nichts Belangloses, Persönliches oder Intimes. Nach welchen Kriterien aufgezeichnet werde, entscheide der eingesetzte Beamte. Eine Wertung, ob das Ergebnis der Aktion be- oder entlastend sei, stehe ihm nicht zu. Das sei Sache der Staatsanwaltschaft, meinte der Zeuge.

Manche Gespräche erst später verschriftet
Die Verteidiger versuchten zu ergründen, warum im ersten Bericht der Sondereinheit die technischen Probleme nicht erwähnt worden waren. Außerdem seien einige Gespräche des Überwachten mit einem weiteren Angeklagten erst später "verschriftet" worden, nachdem Soko-Leiter Erich Zwettler im Sommer 2008 eine "Beurteilungskorrektur" zum Bericht verlangt habe.

Es sei nicht außergewöhnlich, dass Ausfertigungen noch ergänzt werden, entgegnete der Beamte. Auch die Staatsanwaltschaft habe das Recht, weitere Ergänzungen zu verlangen. Dinge des täglichen Lebens hätten nichts zur Sache getan, wiederholte der Zeuge auf eine Frage, warum nicht auch Belangloses, das doch eigentlich entlastend sei, im Bericht Eingang gefunden habe.

Abgesehen von einer einzigen Ermahnung an das Publikum, sich ruhig zu verhalten, lief die Einvernahme weitgehend geordnet ab. Lediglich um die Frage, was nun unter Amtsverschwiegenheit bzw. die Entbindung davon falle, entspannten sich Debatten. Fallbezogen spreche er nicht über das taktische Vorgehen, stellte der Beamte fest. "Das hätte generell eine Enttarnung unserer Methoden zur Folge".

Keine Straftat verabredet
Einzelrichterin Sonja Arleth beendete eine längere Diskussion, indem sie klarstellte, was in diesem Verfahren "primär relevant" sei - nämlich, was die Überwachungsmaßnahmen ergeben hätten oder nicht: In der Wohnung des Beschuldigten sei nichts erhoben worden, was darauf deute, dass irgendwer mit irgendwem eine Straftat verabredet habe.

Die Verteidigung beantragte die Beschaffung des Ersuchens der SOKO an die SEO und auch sämtlicher bei der Sondereinheit zur Causa befindlichen Akten. Eine, ebenfalls gewünschte, Anhörungsmöglichkeit der Kopien der Aufzeichnungen will Arleth prüfen lassen. Nach der Zeugenbefragung wurde die Verhandlung am Nachmittag mit diversen Verlesungen fortgesetzt. Am Mittwoch und Donnerstag stehen die nächsten Prozesstage in dem seit über einem Jahr laufenden Verfahren an, in dem für 2. Mai ein Urteil angekündigt wurde.

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