Konkret ging es um die Berufung der Initiative "Lebenswertes Wipptal" und der "Naturfreunde Tirol". Die Berufungen seien wegen verspäteter Einbringung zurückgewiesen worden, der Umweltsenat habe sich jedoch "dem Grunde nach als zuständig zur Entscheidung über derartige Berufungen erklärt".
Damit folgte der Umweltsenat den Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes vom September 2010. Damals war festgehalten worden, dass aus EU-rechtlichen Gründen nicht nur in konzentrierten Genehmigungsverfahren nach dem 2. Abschnitt, sondern auch in Genehmigungsverfahren für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken nach dem 3. Abschnitt des UVP-Gesetzes ein unabhängiges Tribunal mit uneingeschränkter Befugnis zur Prüfung der Sachlage bestehen müsse und diese Zuständigkeit dem Umweltsenat als sachlich nächster Behörde zukomme.
Umweltsenat entscheidet innerhalb von sechs Monaten
Gegen die Berufung des Transitforums hatte der Bauwerber des BBT beim Verfassungsgerichtshof Einspruch erhoben, dem aber als außerordentliches Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung zukommt. Vom Umweltsenat soll über diese Berufung innerhalb von sechs Monaten entschieden werden.
Der Umweltsenat besteht aus 42 Mitgliedern, die vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung für die Dauer von sechs Jahren ernannt werden. Sie sollen ihre Tätigkeit nebenberuflich und weisungsfrei ausüben und entscheiden in Kammern zu je drei Mitgliedern.
Der 55 Kilometer lange BBT ist das Kernstück des Korridorabschnitts München - Verona. Die Gesamtkosten werden mit Preisbasis vom 1. Jänner 2009 mit 8 Milliarden Euro - vorausvalorisiert bis 2025 mit rund 9,7 Milliarden - beziffert. Die Kosten für den Haupttunnel übernimmt zu 27 Prozent die EU. Abzüglich dieser 27 Prozent teilen sich Österreich und Italien die übrigen Ausgaben zu je 50 Prozent. In der Planungs- und Erkundungsphase beteiligte sich die EU zu 50 Prozent.
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