Mit diesen historischen Worten eröffnete am 6. April 1861 der Schlägler Abt Dominik Anton Lebschy als erster Landeshauptmann einer modernen Landesverwaltung die erste Landtagssitzung im Linzer Redoutensaal: die Geburtsstunde des demokratischen Lebens im Lande ob der Enns.
Ermöglicht hatte sie Kaiser Franz Joseph I. mit der Erlassung seines Februarpatentes von 1861, der Anerkennung unseres Bundeslandes als eigenständiges Erzherzogtum. Dieses Dokument ist ein besonderer Schatz unserer Landesgeschichte, der mit "Brief und Siegel" im Landesarchiv sorgsam gehütet wird.
Wahlrecht nur für Wohlhabende
Bei den ersten demokratischen Wahlen 1861 war die Mehrheit der Bevölkerung noch vom Urnengang ausgeschlossen: Lediglich 39.000 der damals 725.000 Oberösterreicher waren wahlberechtigt. "Nur wer eine gewisse Steuerleistung erbrachte, durfte laut Kurienwahlrecht teilnehmen", schüttelt Friedrich Bernhofer, achter Landtagspräsident seit 1935, den Kopf. Bis dahin führte der Landeshauptmann auch den Vorsitz im Gesetze beratenden und beschließenden Landtag. Seit 1935 werden ein Präsident und zwei Vizepräsidenten aus seiner Mitte gewählt.
Der erste Landtag von 1861 bestand aus 50 Abgeordneten und setzte sich nach den Kurien (Steuerklassen) aus zehn Großgrundbesitzern, 17 Vertretern von Städten und Industrieorten, 19 Mandataren von Landgemeinden und drei Repräsentanten der Handelskammer zusammen. Der 50. Platz stand mit Virilstimme dem nicht gewählten Linzer Bischof Franz Joseph Rudigier zu.
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