Die Frauenministerin hatte einen derartigen Vertrag zwischen Unverheirateten als Voraussetzung für die gemeinsame Obsorge bereits im vergangenen Sommer vorgeschlagen. Sie wolle damit die Rutsche für ein "modernes" Familienrecht legen, das sich nicht nur am traditionellen Bild orientiere, und bekräftigte daher ihre Forderung nach einem Partnerschaftsvertrag.
"Das wäre eine Form der notariell oder gerichtlich beglaubigten Partnerschaft", so die Sprecherin Heinisch-Hoseks. Geregelt werden sollen drei Bereiche, nämlich der wechselseitige Beistand (z.B. Auskunftsrecht im Krankenhaus), die Vermögensaufteilung und die Unterhaltsfrage im Fall einer Trennung. Wenn diese drei Punkte geregelt sind und Einigkeit darüber besteht, soll auch die Möglichkeit einer gemeinsamen Obsorge bestehen, so der Vorschlag.
Heinisch-Hosek möchte den Partnerschaftsvertrag in die politische Debatte einbringen, er könnte auch beim Gespräch mit Justizministerin Claudia Bandion-Ortner über die Obsorge am Donnerstag diskutiert werden. In Bandion-Ortners Büro wollte man den aktuellen Vorschlag nicht kommentieren und verwies auf die Familienstaatssekretärin. Verena Remler sieht derzeit allerdings "keinen Änderungsbedarf", was die Ehe betrifft, meinte sie. Zum Wohl der betroffenen Kinder drängt sie aber auf die rasche Umsetzung von Bandion-Ortners Entwurfs zur neuen Obsorge-Regelung. Man sollte die Themen jedenfalls nicht vermischen, so die Staatssekretärin.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.