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Nachrichten > Österreich
17.03.2011 16:52

Erste Gespräche

Faymann plant EU-Volksbegehren für Atomausstieg

  • (Bild: APA/ROBERT JAEGER)
Angesichts der Atomkatastrophe in Japan plant Bundeskanzler Werner Faymann gemeinsam mit den deutschen beziehungsweise europäischen Sozialdemokraten ein EU-weites Volksbegehren zum endgültigen Atomausstieg. Die dafür in Österreich nötigen Gesetze können jedoch frühestens Ende März 2012 in Kraft treten.
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Leo Szemeliker, der Sprecher Faymanns, erklärte am Donnerstag, es habe sowohl mit SPD-Chef Sigmar Gabriel als auch mit dem Vorsitzenden der Sozialdemokraten im Europaparlament, Martin Schulz, Gespräche gegeben. Ein konkreter Zeitplan liege aber noch nicht vor.

"Es ist an der Zeit, unser Wort international zu erheben und auf einen Atomausstieg zu drängen. Wir müssen Schulter an Schulter gegen die Atomindustrie kämpfen", so Faymann laut einer Aussendung. Dafür werde man Unterschriften sammeln und die Menschen mobilisieren. "Gegen die Atomlobby kommen wir nur gemeinsam mit breiter Unterstützung in der Bevölkerung an." Die Sozialdemokratie hat laut dem Kanzler die Aufgabe, international zu einer Wende in der Energiepolitik beizutragen. "Österreich kann hier eine besondere Rolle spielen, weil wir in erneuerbare Energie investiert haben, weil wir die Technologie und das Know-how haben", betonte Faymann.

Nötige Gesetze frühestens Ende März 2012 in Kraft
Bevor ein EU-weites Volksbegehren durchgeführt werden kann, braucht es allerdings nationale Gesetze. In Österreich würden derzeit Gespräche mit den Fachressorts anlaufen, es gebe aber noch "keinerlei Entwurf", hieß es vonseiten des Innenministeriums. Demnach sollen aber bis Ende März 2012 die jeweiligen innerstaatlichen Gesetze in Kraft sein.

Eine Million EU-Bürger müssten unterschreiben
Die Möglichkeit eines europäischen Volksbegehrens wurde durch den Vertrag von Lissabon geschaffen. Unionsbürger können sich mit einer solchen Initiative an die Kommission wenden und sie auffordern, Vorschläge entsprechend den Forderungen der Initiative vorzulegen. Dafür werden die Unterschriften von einer Million Bürger aus mindestens neun Mitgliedsstaaten benötigt.

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