Finanzen offenlegen
Stabilitätspakt bringt mehr Transparenz
So müssen die Länder neu geschaffene ausgegliederte Einheiten wie Krankenanstalten und Wohnbaugesellschaften melden und können nicht mehr in solchen ausgelagerten Gesellschaften Schulden verstecken. Damit sind Defizitüberschreitungen künftig offengelegt und können nicht mehr verheimlicht werden. Sündige Länder können so zumindest öffentlich an den Pranger gestellt werden.
Änderungen gibt es auch bei den Sanktionsmechanismen für Defizitsünder, auch wenn dieser Fall noch sehr theoretisch ist. Ein Land könnte zu Strafzahlungen von bis zu 15 Prozent des überzogenen Werts verdonnert werden. Das Geld wird unter jenen verteilt, die sich an den Pakt gehalten haben. Darüber entscheidet eine Schlichtungskommission, in der Länder gemeinsam mit Gemeinden gleich stark vertreten sind wie der Bund. Jene, die gegen den Pakt verstoßen haben, dürfen allerdings nicht mitbestimmen. Außerdem ist das Gremium auch dann beschlussfähig, wenn die Ländervertreter nicht anwesend sind.
Ob es jemals tatsächlich zu Sanktionen kommen wird, ist offen. Der alte Stabilitätspakt wurde von den Ländern jedenfalls nie eingehalten und es wurden auch nie Sanktionen verhängt.
Neuer Stabilitätspakt sieht strengere Regeln vor
Der Stabilitätspakt sieht für die Länder ein Minus von 0,75 Prozent des BIP für heuer vor, dann soll es über 0,6 im kommenden Jahr auf 0,5 Prozent 2013 und 2014 sinken. Die Gemeinden sollen die ganze Periode über ausgeglichen bilanzieren. Eine Gebietskörperschaft darf ihren Stabilitätspakt maximal um 0,15 Prozent verfehlen. Dieser Fehler muss aber im folgenden Jahr durch einen erhöhten Stabilitätspakt ausgeglichen werden. Damit ist keine längerfristige Durchrechnung mehr möglich wie bisher. Bei Verstößen gibt es sozusagen einen "blauen Brief" vom Rechnungshof, der die Höhe des Verstoßes in einem Gutachten feststellt.
Danach wird ein Schlichtungsgremium einberufen, das aus zwei Vertretern des Finanzministerium und zwei aus den Ländern beziehungsweise Gemeinden besteht. Im Gegensatz zu früher ist es nicht mehr möglich, durch Nicht-Entsendung das Gremium zu blockieren - fehlt ein Mitglied, reichen für die Beschlussfähigkeit drei Mitglieder; fehlen zwei Mitglieder, wird eine weitere Sitzung innerhalb von 14 Tagen einberufen, bei der dann mit zwei Mitgliedern Beschlussfähigkeit gegeben ist.
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