Der Wartungstechniker und sein direkter Vorgesetzter saßen auf der Anklagebank – und zwar wegen fahrlässiger Körperverletzung. Den beiden wurde vorgeworfen, bei den Arbeiten zu wenig sorgfältig gewesen zu sein. Beim Reinigen des sogenannten Gaswäschers kamen eine Säure und eine Lauge in Berührung – und das löste die Explosion aus.
Der Arbeiter wurde zurückkatapultiert und erlitt schwere Verletzungen: Trümmerbruch an Oberarm, Ober- und Unterschenkel sowie schwere Verätzungen der Lunge. Das Verfahren gegen die beiden wurde aber außergerichtlich erledigt – gegen Bezahlung von 800 Euro bzw. 3.600 Euro.
Angeklagt war aber auch das Unternehmen, bei denen die beiden angestellt waren. Das hätte – so argumentierte der Staatsanwalt – durch mehr Sorgfalt den Unfall verhindern können. In dieser bundesweit erstmals eingebrachten Verbandsklage gab es einen Freispruch.
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