Die Anklage hatte im Prozess in der ersten Instanz im Landesgericht Wels der Hausfrau und Mutter von fünf Kindern im Alter von neun bis 16 Jahren vorgeworfen, sie habe am 27. Juli vergangenen Jahres die Pensionistin in deren Haus mit einer mitgebrachten Prosecco-Flasche niedergeschlagen. Obwohl die ihr körperlich unterlegene Seniorin um ihr Leben flehte, habe sie ein Messer mit einer 21 Zentimeter langen Klinge aus der Küche geholt und ihr 34 Stiche mit großer Wucht zugefügt. Sie waren tödlich.
Dann durchsuchte sie das Haus und fand Silber- und Goldmünzen sowie Bargeld im Gesamtwert von etwas mehr als 820 Euro. Als Motiv nannte die Frau, dass sie Geld für einen Urlaub in Kroatien gebraucht habe.
Geständnis reichte nicht für geringere Strafe
Nach ihrer Rückkehr wurde sie festgenommen und legte ein Geständnis ab. Die Geschworenen sprachen sie einstimmig des Mordes und des Raubes schuldig. Sie wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Bei der Bemessung der Strafhöhe wertete das Gericht das Zusammentreffen zweier Verbrechen, das heimtückische, grausame und für das Opfer qualvolle Vorgehen bei der Tat sowie zwei Vorstrafen erschwerend und das Geständnis als mildernd.
Dort hakte die Verteidigung in der Berufungsverhandlung ein. Es könne nicht sein, dass es einen Milderungsgrund gebe und dennoch die Höchststrafe verhängt werde. Der Berufungssenat schloss sich aber dem Argument der Staatsanwaltschaft an, dass dieser nicht automatisch die Höchststrafe verhindere und etwa den nächsten Schritt - eine 20-jährige Haftstrafe - bedinge. Das Geständnis sei in diesem Fall nicht so extrem gewichtig gewesen, es habe nicht maßgeblich zur Aufklärung der Tat beigetragen.
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