Doch Mordanklage
Brandanschlag auf Prostituierte ist Fall für Geschworene
Damit ist klar, dass sich der Zuhälter Bogdan N., der in der Szene unter seinem Spitznamen "Cretu" bekannt bzw. gefürchtet war und der 36-jährigen Frau lebensgefährliche Verletzungen zugefügt haben soll, weil diese sich weigerte, ihm eine "Standgebühr" abzuliefern, in einigen Monaten vor einem Schwurgericht verantworten muss. Dasselbe gilt für die beiden Mitangeklagten - "Cretus" Cousin und sein Chauffeur -, die dem 30-Jährigen bei der Tat wesentliche Hilfe geleistet haben sollen. Allen dreien drohen damit zehn bis 20 Jahre oder gar lebenslange Haft.
"Glaube nicht, dass sie vor hatten, diese Frau zu töten"
Die Staatsanwaltschaft hatte das Trio lediglich wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Dauerfolgen angeklagt. "Ich glaube nicht, dass sie vorhatten, diese Frau zu töten, und auch nicht, dass sie sich während der Tat damit abgefunden haben, dass sie stirbt", so Anklage-Vetreterin Sabine Rudas-Tschinkel beim Prozessauftakt am vergangenen Dienstag.
Für das Gericht war dies vor allem nach den Ausführungen der Gerichtsmedizinerin Elisabeth Friedrich offenbar nicht mehr nachvollziehbar. Diese erklärte: "Ja, es hat Lebensgefahr bestanden. Das kann ich nach Rücksprache mit der Klinik eindeutig sagen."
"Zünd sie an!"
Die Prostituierte war seit Längerem auf der Linzer Straße ihrem Gewerbe nachgegangen. Wiederholt wies sie "Cretus" finanzielle Forderungen zurück. Als sie am 16. Mai 2010 nach Mitternacht mit zwei Kolleginnen die Diskothek "Fantastique" aufsuchte, soll der Zuhälter laut Anklage beschlossen haben, sie zu bestrafen.
Gemeinsam mit seinem Cousin soll er die Frau zunächst mit Schlägen in ein Zimmer befördert und mit den Worten "Willst du endlich zahlen? Du schuldest mir bereits 3.000 Euro" das Geld verlangt haben. Als die Rumänin neuerlich verneinte, soll ihr "Cretus" Cousin auf den Befehl "Zünd sie an!" zunächst die Haare angesengt haben. Danach schickte "Cretu" seinen ebenfalls anwesenden Chauffeur nach einer Flasche Benzin.
Wer die Frau mit der Flüssigkeit übergossen hatte, blieb in der Verhandlung unklar. Während "Cretu" seinen Cousin belastete, versicherte dieser, jener habe das erledigt und auch zum Feuerzug gegriffen. Auch das Opfer selbst, das im Vorfeld kontradiktorisch einvernommen wurde und inzwischen das Land verlassen hat, hatte das "Cretu" zugeschrieben.
"Typische Denkzettel-Geben in diesem Milieu"
Jener stellte das wortreich in Abrede: "Ich? Warum? Ich bin Nichtraucher. Wahrscheinlich hat man ihr Geld angeboten, dass sie das sagt." "Cretu" bestritt auch die im Raum stehende Tötungsabsicht: "Hätten wir was Schlimmeres machen wollen, hätten wir sie von der Straße weggebracht und in den Wald gebracht und niemand hätte etwas gemerkt." Das deckte sich mit der Verteidigungsstrategie seines Verteidigers Rudolf Mayer, der betonte, die inkriminierte Tat sei "das typische Denkzettel-Geben in diesem Milieu".
Das Opfer hatte zweit- und drittgradige Verbrennungen im Gesicht, an Kopf, Hals und an der Brust. 13 Prozent der Körperoberfläche waren verbrannt. Die Frau dürfte 30 bis 60 Sekunden in Flammen gestanden sein, ehe es ihr gelang, die Flammen einzudämmen. Beim Löschversuch verbrannten auch ihre Hände.
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