Schläge ins Gesicht
Die 38-jährige Lebensgefährtin des Opfers war zum Zeitpunkt des Brandes nicht im Haus bzw. in der Wohnung. Hinweise auf ein Fremdverschulden oder eine technische Ursache hätten von den Brandermittlern nicht festgestellt werden können.
Die Räumlichkeiten selbst sowie die Einrichtung wurden durch den Brand nur geringfügig beschädigt. Von der Staatsanwaltschaft Innsbruck wurde eine Obduktion der Leiche angeordnet.
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