Derzeit kann nur einer der beiden Ehepartner einen Doppelnamen führen und dafür den Nachnamen des anderen - zusätzlich zum eigenen und per Bindestrich verbunden - annehmen. Wenn Herr Müller und Frau Huber heiraten, kann einer der beiden also Müller-Huber oder Huber-Müller heißen. Die Kinder dürfen diesen Doppelnamen nicht führen, sie erhalten derzeit den als gemeinsam festgelegten Nachnamen, also entweder Huber oder Müller.
SPÖ will selbe Regelung für gleichgeschlechtliche Paare
Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) unterstützt dieses Vorhaben, wünscht sich ähnliches auch für eingetragene gleichgeschlechtliche Paare. Diese dürfen derzeit zwar den Namen des Partners als Zweitnamen führen, im Gegensatz zu heterosexuellen Eheleuten aber ohne Bindestrich. Außerdem heißt es bei ihnen "Nachname" statt "Familienname". Im Justizministerium gibt man sich von diesem Wunsch wenig begeistert.
Die Frauenministerin ortet beim derzeitigen Namensrecht übrigens eine Diskriminierung. Können sich die Ehepartner nicht einigen, wird der Name des Mannes automatisch zum gemeinsamen Ehenamen. Ähnliches gilt für die Kinder. Wird bei der Heirat kein Name festgelegt, erhalten sie automatisch den Nachnamen des Vaters.
Stärkere Berücksichtigung anderer Kulturkreise
Auch andere Kulturkreise könnten in der Novelle stärker berücksichtigt werden, SPÖ und Grüne haben hier in der Vergangenheit Druck gemacht. Nach geltendem österreichischem Recht heißt der Sohn von Frau Petrova nämlich ebenfalls Petrova und nicht Petrov mit Nachnamen, was aber die korrekte männliche Form dieses slawischen Namens wäre.
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