Abfertigung offen

Hypo streitet mit Ex-Managerin um 181.000 Euro

Kärnten
11.03.2011 13:37
Die Hypo Alpe Adria Leasing GesmbH und ihre ehemalige Geschäftsführerin liegen sich weiterhin in den Haaren: Im Februar wurden der Frau bei einem Zivilprozess 181.000 Euro an Abfertigung zugesprochen. Nun hat die Hypo gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Interessantes Detail: Ein weiterer Ex-Geschäftsführer der Hypo Leasing hatte im November 2010 einen ähnlichen Prozess gewonnen, in diesem Fall verzichtete die Bank auf die Berufung.

Die Klägerin hatte auf Basis ihres Dienstvertrages aus dem Jahr 2006 ihre Abfertigung eingeklagt. Das Dienstverhältnis war nämlich Ende März 2010 einvernehmlich aufgelöst worden, doch die Abfertigung nicht bezahlt. Stattdessen machte die Hypo beim Arbeitsgericht eine Gegenforderung geltend und verlangte Schadenersatz in der Höhe von knapp 18 Millionen Euro.

Das Begehren der Bank auf Schadenersatz wurde in dem Zivilprozess aber nicht einmal überprüft. Die Vereinbarung bei der Auflösung des Dienstverhältnisses sei nämlich laut Gericht derart eindeutig gewesen, dass kein Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Klage der früheren Geschäftsführerin bestand.

Knapp vor Ablauf der Einspruchsfrist langte nun die Berufung der Hypo ein. Die Causa wandert ans Oberlandesgericht Graz, mit einer Entscheidung ist erst in einigen Monaten zu rechnen.

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