Der Verdacht war auf den Schüler gefallen, weil sich einerseits nachvollziehen ließ, dass die Angriffe von einer IP-Adresse gestartet wurden, die seinem Laptop zugeordnet werden konnte. "Ich war's nicht", hielt der 18-Jährige dessen ungeachtet dagegen, "wir haben daheim ein offenes und unsicheres Netzwerk gehabt. Ich könnte mir vorstellen, dass sich jemand anderer ins WLAN eingewählt hat."
Doch auch aus der Schule selbst wurden Hacker-Versuche unternommen - wie sich herausstellte angeblich just zu Zeiten, in der die Klasse des Jugendlichen EDV-Unterricht hatte. Die Attacken fanden außerdem mit User-Namen statt, die eindeutig auf den Vor- bzw. Familiennamen des 18-Jährigen hinwiesen.
Verteidiger: kein Schaden entstanden
Er habe damit nichts zu tun, insistierte der Angeklagte. Sein Verteidiger argumentierte, man befinde sich grundsätzlich "am falschen Gericht", da der inkriminierte Tatbestand nicht erfüllt sei. Es sei nämlich kein Schaden entstanden. Die Schulleitung, die sich dem Verfahren gegen den Schüler als Privatbeteiligte angeschlossen hatte, sah das anders: Einige Lehrer hätten exakt 218 Stunden benötigt, um den angerichteten Schaden zu beheben. Daher habe der Schüler - sollte er der Täterschaft überführt werden - rund 6.500 Euro zu bezahlen, weil diese Summe fällig geworden wäre, hätte man mit den Reparaturarbeiten einen Spezialisten zu marktüblichen Konditionen beauftragt.
Das Verfahren wurde zur Beiziehung eines Sachverständigen vertagt. Der 18-Jährige besucht weiter die HTL und wird dort - falls aus seiner Sicht alles planmäßig verläuft - im kommenden Sommer maturieren.
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