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Bundesländer > Niederösterreich
11.03.2011 18:13

Tierschützerprozess

Urteilsverkündung ist für den 2. Mai vorgesehen

  • (Bild: APA/HERBERT PFARRHOFER)
Im Wiener Neustädter Prozess um die mutmaßliche Beteiligung von 13 Tierschützern an einer kriminellen Organisation ist nun ein Termin für die Verkündung des Urteils festgelegt worden. Einzelrichterin Sonja Arleth will den Spruch am 2. Mai, also exakt 14 Monate nach Verfahrensbeginn, bekannt geben. Während der Verhandlung am Freitag musste außerdem noch einmal der linguistische Gutachter Wolfgang Schweiger Rede und Antwort stehen.
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Ab 31. März sind - laut vorläufigem Plan - für mehrere Tage die Schlussplädoyers vorgesehen. Bis dahin werden noch einige Zeugen gehört, darunter die für ein halbes Jahr eingeschleuste Vertrauensperson "VP 481" (18. März) und ihr polizeilicher Führer (17. März) sowie der Leiter der Sondereinheit Observation (21. März).

Bereits den vierten Auftritt im Prozess hatte der linguistische Gutachter Wolfgang Schweiger im Prozess gegen 13 Tierschützer wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation. Viel zu sagen hatte er dabei zunächst aber nicht, die meiste Zeit wurde nämlich Text- und Fehlervergleichen gewidmet, für die sich Schweiger eigentlich rechtfertigen sollte.

Laut Balluch 178 Fehler beim Übertragen der Texte gemacht
Über sechs Stunden vergingen mit dem Zusammenfassen bisheriger Geschehnisse um den Gutachter, dem Aufzählen sämtlicher Fehler, die beim Übertragen der Originaltexte für die Analyse gemacht wurden - laut dem erstangeklagten Martin Balluch gezählte 178 -, Pausen und Streitereien. Aus "Martin Luther King" wurde etwa in einem Fall "Martin Luther Kind", Buchstaben und Beistriche fehlten, Wörter waren falsch geschrieben, etc.

Schweiger unterbrach einmal mit "mea culpa, Schreibfehler". Beim befundeten Text handle es sich nicht um denselben wie im Gutachten, erklärte er anschließend auf ein Beispiel bezogen. Fehlende Buchstaben rechtfertigte er unter anderem damit: "Das ist entweder ein Fehler von mir oder meinem Kopiergerät."

50.000 Euro für Gutachten kassiert
Für seine Expertisen und Gerichtsbesuche verrechnete der Linguist dem Staat bisher fast 50.000 Euro. Für einen Tag am Gericht schlagen sich laut seiner Gebührenabrechnung über 500 Euro zu Buche - Bahnfahrt 1. Klasse, Taxikosten, Mittagessen und Zeitversäumnis inklusive.

Kritik am Gutachter kommt nun offenbar auch von linguistisch-fachlicher Seite. In einem Schreiben an Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, das die Richterin verlas und zum Akt nahm, bekundete der Verband für Angewandte Linguistik (verbal) "große Verwunderung" darüber, dass im Verfahren lediglich Schweigers Expertise zugelassen worden sei. Seine Ausbildung weise ihn "als Altphilologen und AHS-Lehrer aus, im Bereich der forensischen Linguistik verweist er hingegen über keine wissenschaftliche Ausbildung", hieß es da. Der Innsbrucker Universitätsprofessor Manfred Kienpointner, Privatgutachter der Verteidigung, sei hingegen ein "international renommierter und mit der Materie vertrauter Linguist". Man spreche sich ausdrücklich dafür aus, vor Gericht "ausschließlich exzellent ausgebildete Experten" heranzuziehen und biete sich auch gerne für die Vermittelung an.

Nur sieben von 13 Angeklagten vor Gericht
Dass das seit über einem Jahr laufende Verfahren einem Ende entgegengeht, merkte man zwar nicht an der - wie üblich gereizten - Stimmung im Verhandlungssaal, dafür aber an der schrumpfenden Zahl der Angeklagten: Von Beginn an waren nur mehr sieben Beschuldigte anwesend, einige hatten sich krankgemeldet, andere verzichteten mit Erlaubnis der Richterin auf die Teilnahme an dem Verhandlungstag.

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