Kolba hofft, dass es noch heuer zu einer OGH-Entscheidung kommen wird, "damit zügig in die Sache gegangen werden kann". Bei vielen Geschädigten - einige seien bereits über 80 Jahr alt - treffe die Verzögerung auf großes Unverständnis, da sie bisher nicht zur Sache befragt werden konnten, so Kolba weiter.
Vereinfacht gesagt geht es jetzt einmal um die technische Frage, ob es rechtens ist, dass der VKI bei den Sammelklagen mit dem deutschen Prozesskostenfinanzierer Foris zusammenarbeitet. Der AWD hält dies für unzulässig.
Anleger in verlustreiche Immobilienfonds gedrängt?
Die aktuell in Medien berichteten AWD-Fehlberatungen in Deutschland würden einen Zeitraum in der Mitte der 90er-Jahre betreffen und datierten damit noch vor den Vorkommnissen in Österreich. Die Vorliebe für den Verkauf von Immobilienfonds sei aber von AWD Österreich übernommen und in den Jahren 1999 bis 2007 nochmals überboten worden, so Kolba.
Die Konsumentenschützer werfen dem AWD vor, Tausende konservative Sparbuchsparer in ein Aktieninvestment gedrängt zu haben, mit dem sie letztendlich viel Geld verloren haben. Der AWD hat den Vorwurf der systematisch Fehlberatung beim Verkauf von Immofinanz- und Immoeastpapieren stets zurückgewiesen.
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