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camera_altEhefrau zu westlichWegen laxem VorgehenSuche wird ausgeweitetBeachtliches InteresseTrotz Corona-Lockdown
Bundesländer > Wien
09.03.2011 14:35

Ehefrau zu westlich

Mordprozess: Mann erstickte Frau vor Augen der Tochter

  • (Bild: Martin A. Jöchl)
"Ich bin nicht an ihrem Tod schuldig. Ich bin nicht gewalttätig. Ich habe meine Frau nie geschlagen", hat sich am Mittwoch ein 43-jähriger Ägypter vor einem Schwurgericht verantwortet, der seine um zehn Jahre jüngere Ehefrau ermordet haben soll. Der Mann räumte zwar ein, sich über den Balkon der Nachbarn verbotenerweise Zutritt in die Wohnung verschafft zu haben - seine Frau hatte gegen ihn ein Betretungsverbot erwirkt und ihn nur wenige Stunden zuvor wegen neuerlicher Drohungen angezeigt -, doch habe Hoda E. noch gelebt, als er die Unterkunft mit der gemeinsamen zweijährigen Tochter verließ.
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Die Bluttat am 15. Jänner 2010 in der Tautenhayngasse in Fünfhaus müsse seine Ex-Geliebte begangen haben, gaben der Angeklagte und sein Verteidiger Nikolaus Rast zu verstehen. Diese habe nach ihm die Wohnung aufgesucht und dürfte - so die Vermutung des Angeklagten - mit Hoda A. in einen heftigen Streit geraten sein, weil sie angeblich erfahren musste, dass diese ein näheres Verhältnis mit ihrem Ehemann unterhielt.

Für Staatsanwältin Ursula Kropiunig "eine reine Schutzbehauptung", wie sie betonte. Hoda A. habe sich vielmehr nach jahrelangen Demütigungen und Handgreiflichkeiten vom Angeklagten scheiden lassen wollen. Der Gerichtstermin war bereits auf den 27. Jänner angesetzt worden: "Da hat er sich entschlossen, sie zu ermorden. Er hat ihr solange Mund und Nase zugehalten, bis sie tot war. Nun will er das Verbrechen seiner Ex-Geliebten in die Schuhe schieben."

Verdächtiger hatte mehrere Affären
Die inkriminierte Bluttat zeigte nachdrücklich auf, wie "zahnlos" mitunter behördliche Betretungsverbote sein können. Hoda A., die 2005 in ihrer ägyptischen Heimat geheiratet hatte, litt nach Polizeierkenntnissen seit Jahren unter den Gewalttätigkeiten ihres Ehemanns, der auch nach der Hochzeit mehrere sexuelle Beziehungen zu anderen Frauen - darunter eine 18-jährige Mitarbeiterin in seinem Internet- und Call-Shop - unterhalten haben dürfte.

Ihr gestand der 43-Jährige aber nicht zu, Umgang zu anderen Menschen außerhalb der ehelichen Wohnung in der Tautenhayngasse zu pflegen. Weil sie seinen Angaben zufolge immer "Probleme" bereitete, reiste er mit ihr schließlich nach Ägypten, nahm ihr dort das Visum und den Reisepass ab und zwang sie so, gegen ihren Willen für 14 Monate dort zu bleiben, ehe sie wieder nach Wien zurückkehren durfte.

Angeklagter: "Das ist nicht Respekt."
Auch mit seiner langjährigen Geliebten traf sich der Callshop-Betreiber weiter. Als er die Frau eines Abends mit ihrem Ehemann zu sich einlud, habe dieser mit Hoda A. "geflirtet", behauptete der Angeklagte. Daher habe er die zu diesem Zeitpunkt Schwangere an den Haaren ins Schlafzimmer gezerrt und sich "ausgesprochen", wie er zu Protokoll gab: "Ich war heiß. Sie flirtet vor meinen Augen mit einem anderen Mann! Das ist nicht Respekt."

Für Hoda A. dürfte das eheliche Leben selbst nach der Geburt ihrer Tochter Lisa im Jahr 2008 zusehends unerträglicher geworden sein. Die Frau wollte ein westlich orientiertes Dasein führen und sich nicht in das Rollenbild fügen, das ihr Mann ihr zudachte. Sie erstattete Anzeigen, wenn er handgreiflich wurde, erwirkte schließlich ein Betretungsverbot. Doch der 43-Jährige parkte daraufhin Tag für Tag seinen Pkw vor der Wohnhausanlage und beobachtete stundenlang das Gebäude. Die Frau meldete auch das der Polizei, reichte endgültig die Scheidung ein und hatte sich, als sie zu Tode kam, offenbar aus Furcht vor einer weiteren Eskalation bereits einen Platz für sich und die Tochter im Frauenhaus besorgt.

Mordopfer wollte ins Frauenhaus ziehen
Ihre Koffer waren bereits gepackt, als sich der 43-Jährige am 15. Jänner 2010 über den Balkon der Nachbarn - er erklärte diesen, er habe sich ausgesperrt und wolle sich den Schlüsseldienst "ersparen" - Zutritt in die Wohnung verschaffte. Seine Ehefrau dürfte sehr erschrocken sein, aber keine Gelegenheit mehr gehabt haben, die Flucht zu ergreifen. Laut Anklage warf der Mann sie zu Boden und drückte ihr minutenlang Mund und Nase zu, bis sie erstickte.

Die Verhandlung wird am kommenden Dienstag fortgesetzt. Dann wird auch die Ex-Geliebte als Zeugin aussagen. Der Prozess soll am 16. März zu Ende gehen.

Wirte sollten symbolisch öffnen, Grabkerzen anzünden und ein Video davon veröffentlichen. Mehrere Gastronomen folgten diesem Aufruf. (Bild: APA/Georg Hochmuth)
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