Trotz der engen Verhältnisse in der Einbahnstraße fuhr der Taxi-Lenker an dem haltenden Wagen seines Berufskollegen vorbei, aus dem die Schülerin gerade aussteigen wollte und krachte gegen die Tür. Zum Glück ist dabei niemandem etwas passiert. Wer den Schaden begleichen soll, darüber wird aber gestritten.
"Die Versicherungen haben angekündigt, nichts zu bezahlen. Ich werde wohl selber für den ganzen Schaden aufkommen müssen", seufzt die Schülerin. Die Kosten belaufen sich allein für den Schaden an einem der beiden Taxis auf 1.000 Euro.
Schülerin soll betrunken gewesen sein
Als Argument wird genannt, dass die Schülerin betrunken gewesen sein soll. "Da müsste erst der Zusammenhang mit dem Unfall und der Alkoholisierung nachgewiesen werden. Die Versicherung müsste zumindest zunächst zahlen, könnte dann aber regressieren", erklärt ein Klagenfurter Polizeijurist.
Auch für Susanne Kalensky, Konsumentenschützerin der Arbeiterkammer Kärnten, ist überhaupt nicht gesagt, dass die Schülerin alles selbst bezahlen muss: "Wir werden uns mit den beiden Taxiunternehmen in Verbindung setzen und uns den Fall genau anschauen."
Kärntner Krone
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