SPÖ gibt nicht auf

Neuer Anlauf für “Töchter-Hymne” am 100. Frauentag

Österreich
07.03.2011 11:34
Anlässlich des 100. Frauentags am Dienstag wagt Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek einen neuen Anlauf, die österreichische Bundeshymne um die "Töchter" zu erweitern. Es müsse sich lediglich die gesamte Bundesregierung dazu bekennen, erklärte die Ministerin am Montag bei einer Aktion der SPÖ-Frauen auf dem für diesen Tag umfunktionierten Wiener "Heldinnenplatz". Bisher waren sämtliche Bemühungen in diese Richtung gescheitert.

"Auch die Töchter sollen ihren Platz finden", stellte Heinisch-Hosek am Montag zum wiederholten Male fest. Eine Chance wittert die SPÖ-Ministerin offenbar angesichts ihrer neuen Ansprechpartnerin beim Koalitionspartner. Sie werde den Vorschlag Familienstaatssekretärin Verena Remler am Dienstag, am Rande des Ministerrats, unterbreiten, kündigte Heinisch-Hosek an.

"Heimat großer Töchter, Söhne"
Sie selbst singe bei der Hymne immer auch "Töchter", so die SPÖ-Frauenvorsitzende am Montag. Für die Umtextung der Bundeshymne müsste sich laut Heinisch-Hosek der Ministerrat dazu bekennen und anschließend müsste man mit den Urheberrechtsinhabern, der Familie Molden, Kontakt aufnehmen.

Ein derartiger Texteingriff hatte in der Vergangenheit zu einem Rechtsstreit geführt. Der Oberste Gerichtshof entschied erst im Jänner, dass es zulässig gewesen sei, im Rahmen einer Bildungsoffensive des Unterrichtsministeriums die Passage "Heimat bist du großer Söhne" um "und Töchter" zu ergänzen.

Mehr Orden für Frauen
Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März pocht Heinisch-Hosek auch darauf, Heldinnen vor den Vorhang zu holen: "Bei der Verleihung von Orden gibt es eine 85-Prozent-Männerquote." Sie möchte deshalb Bundespräsident Heinz Fischer eine Liste mit Frauen, die Herausragendes geleistet haben, vorlegen.

SPÖ-Bundesfrauengeschäftsführerin Andrea Mautz erklärte bei der Aktion am "Heldinnenplatz": "Es wurde zwar bereits viel erreicht, aber wir haben noch nicht in allen Bereichen eine tatsächliche Gleichstellung." Sie wies auch auf die Demonstration für Frauenrechte am 19. März auf der Wiener Ringstraße hin.

Mehrheit der Österreicher begrüßt Gehaltstransparenz
Ein weiterer großer Punkt auf Heinisch-Hoseks Forderungsliste ist der seit nunmehr 100 Jahren aufrechte Kampfspruch "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit". Denn Frauen verdienen nach wie vor weniger als Männer. Zurückzuführen sei dies etwa auf die unterschiedliche Arbeitsbewertung, die Berufswahl und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, so Heinisch-Hosek am Montag.

Am 1. März ist das neue Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten, wodurch Unternehmen ab einer bestimmten Größe zur anonymisierten Offenlegung der Gehälter verpflichtet sind. Heinisch-Hosek fühlt sich durch eine aktuelle Umfrage, wonach sowohl Frauen als auch Männer Gehaltstransparenz unterstützen, bestärkt. Die Zustimmung zeige, "dass die Leute Licht ins Dunkel bringen wollen": "Wir sind auf dem richtigen Weg. Die Gehaltstransparenz ist nicht so ein Tabu, wie es von der Wirtschaft oft dargestellt wird." Es gebe keine Neiddebatte, sondern den Wunsch nach Transparenz.

Die Umfrage wurde vom SORA-Institut im Februar unter 1.510 Personen durchgeführt. Zwei Drittel der Befragten finden, dass die Gehaltsoffenlegung ein wichtiger Schritt in Richtung gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist. Die Gehaltstransparenz wird von 65 Prozent der Frauen und auch 54 Prozent der Männer unterstützt. Ein interessanter Aspekt, meinte die Ministerin: "Überwiegend wollen auch die Männer die Gehaltsoffenlegung." Die Unterstützung für die Gehaltstransparenz steige auch mit dem Alter an und ist bei den Über-45-Jährigen besonders hoch.

Vielzahl an Maßnahmen geplant
Heinisch-Hosek hat eine Vielzahl an begleitenden Maßnahmen geplant: Um die Betriebe bei der Erstellung der Einkommensberichte zu unterstützen, werden etwa Fragebögen und Workshops angeboten. Als Service für die Arbeitnehmer ist darüber hinaus die Entwicklung eines Gehaltsrechners geplant, der in den nächsten Monaten vorgestellt werden soll. Basierend auf der jeweiligen Branche, Vorbildung oder Berufserfahrung soll sich jeder und jede erkundigen können, welches Gehalt ihn oder sie in welchem Job erwartet. "Das bringt einen superguten Überblick", so die Ministerin.

In der Gleichbehandlungsnovelle enthalten ist auch die Verpflichtung, in Stelleninseraten den Kollektivvertrag und die Möglichkeit der Überzahlung anzugeben. Wird dies nicht umgesetzt, droht nach einer erstmaligen Verwarnung eine Geldstrafe bis 360 Euro. Heinisch-Hosek verfolgte am ersten März-Wochenende bereits die Stellenanzeigen in den Zeitungen - und war nicht zufrieden. "Da werde ich nachbohren", kündigte sie deshalb Kontakt mit Wirtschaftskammer und Personalvermittlern an. Die Frauenministerin drängt auch weiterhin auf eine Frauenquote, zumindest bei Aufsichtsräten von staatsnahen Betrieben: "Die gläserne Decke gibt's, sie ist mittlerweile aus Stahlbeton."

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