Brutale Aktion

Schraubenzieher-Attacke: Bursche muss hinter Gitter

Kärnten
07.03.2011 11:51
18 Monate Haft, sechs davon unbedingt - dieses Urteil hat ein 18-jähriger Klagenfurter am Montag am Landesgericht ausgefasst. Er war im Jänner während einer Schlägerei mit einem Schraubenzieher auf einen Freund (17) seines Kontrahenten losgegangen. Dabei stach er ihm das Werkzeug in die Lunge und verletzte ihn schwer. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Schon öfters war es zwischen dem 18-Jährigen und einem 16-jährigen Klagenfurter zu Streitereien gekommen. In der Nacht auf den 30. Jänner eskalierte die Situation erneut. Nach einem Diskothekenbesuch ging der Angeklagte mit seiner Freundin in seine Wohnung. Dort bekam er einen Anruf von dem 16-Jährigen, er möge zur Haustür raus kommen, um den Streit zu klären. Der 18-Jährige kam dieser Aufforderung nach, nahm jedoch "vorsichtshalber" einen 18 Zentimeter langen Schraubenzieher mit.

"Ich traute ihm nicht"
"Warum vorsichtshalber?", wollte Richter Michael Schofnegger von dem Angeklagten wissen. "Der hat immer mehrere Leute mit, ich traute ihm nicht und hatte Angst, dass es zu einer Schlägerei kommen würde", so der Bursche. Diese Angst bewahrheitete sich, die beiden beschlossen, ihren Konflikt mit den Fäusten auszutragen. Vier Freunde des 16-Jährigen, darunter auch das spätere Opfer (17), hielten sich versteckt und beobachteten den Faustkampf. Nachdem die Freundin des Angeklagten die Polizei verständigt hatte, rannten die fünf Burschen davon.

Mit "erheblicher Wucht" zugestochen
"Dann bin ich ihnen aus Wut nachgerannt", erklärte der Angeklagte. Dabei zückte er den Schraubenzieher und stach von hinten auf den Burschen ein, der ihm am nächsten war. Laut Sachverständigem Wolfgang Tributsch muss der Stich mit "erheblicher Wucht" ausgeführt worden sein - der Schraubenzieher drang durch eine wattierte Winterjacke bis in einen Lungenflügel ein.

"Das Delikt ist nahezu ein Mordversuch", sagte Schofnegger. "Gerade in Klagenfurt haben wir eine Zunahme von Raufhändel, und wir müssen der Öffentlichkeit zeigen, dass wir hier reagieren", begründete der Richter den unbedingten Teil der Haftstrafe. Der Klagenfurter nahm das Urteil an und muss 2.000 Euro Teilschmerzensgeld an das Opfer bezahlen. Zusätzlich ordnete Schofnegger Bewährungshilfe an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

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