In Leoben verurteilt
Mordversuch an Freundin: 15 Jahre Haft für Obersteirer
Der Obersteirer (39) war ab Februar 2010 mit der 22-Jährigen zusammen. Bei einem gemeinsamen Urlaub in Portugal soll der Beschuldigte die junge Frau bereits geschlagen haben. Im April kam es schließlich zu einem Streit, der für die 22-Jährige beinahe tödlich geendet hätte.
An diesem Tag hatten beide schon viel Alkohol getrunken, der Angeklagte soll außerdem ein paar Joints geraucht haben. Die Frau wollte dann nach einer heftigen Auseinandersetzung die Wohnung des 39-Jährigen verlassen, doch der Beschuldigte versperrte die Türe und ließ sie nicht weg. Dann versetzte der 39-Jährige der Wehrlosen laut Anklage Schläge mit der Faust und drosch auch auf den Hund ein, der laut zu bellen begann.
Frau mit Desinfektionsmittel besprengt
Anschließend nahm er einen Kanister mit Desinfektionsmittel, den er für seine Arbeit als Tätowierer gekauft hatte, und verschüttete die leicht brennbare Flüssigkeit im Zimmer. Der Obersteirer soll schließlich auch seine Freundin damit besprengt haben, sodass ihre Kleidung und Haare nass wurden. Die Frau sperrte sich daraufhin im Schlafzimmer ein, und der Angeklagte entzündete im angrenzenden Atelier die verschüttete Flüssigkeit. Als das Opfer aus dem Zimmer herauskam, fing es sofort Feuer.
22-Jährige im letzten Moment gerettet
Der Beschuldigte sprang daraufhin aus einem Fenster, die 22-Jährige konnte im letzten Moment von Nachbarn gerettet werden. Der Angeklagte gab zwar zu, das Desinfektionsmittel verschüttet und an drei Stellen Feuer gelegt zu haben, bestritt aber, dass er seine Freundin habe töten wollen. Er behauptete, es habe sich um einen "Unfall" gehandelt.
"Geistige und seelische Abartigkeit höheren Grades"
Gerichtspsychiater Manfred Walzl bescheinigte dem 39-Jährigen eine "geistige und seelische Abartigkeit höheren Grades", trotzdem sei er teilweise zurechnungsfähig gewesen. Die Geschworenen befanden den Angeklagten nach rund vierstündiger Beratung für schuldig, er wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung kündigten sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
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