Auf ein Neues
Amtsgeheimnis verletzt: Petzner vor Gericht
Ausgelöst hatte den Fall ein sudanesischer, in Klagenfurt lebender Relegionslehrer, der die österreichische Staatsbürgerschaft beantragt hatte. Seinem Antrag wurde nicht stattgegeben. Und dann kam Stefan Petzner zum Zug. Laut Anklage hatte der damalige Haider-Pressesprecher im April 2007 die Inhalte des negativen Bescheids für den Sudanesen an die Medien weitergegeben - noch bevor der Betroffene ihn selbst in Händen hatte.
Bei der ersten Verhandlung im November bekannte sich Petzner nicht schuldig und beantragte am Landesgericht eine neuerliche Prüfung der Aufhebung seiner Immunität im Nationalrat. Petzners Immunität war nämlich wegen der Verletzung des Datenschutzes (Paragraf 51 des Datenschutzgesetzes) am 19. Mai 2009 im Nationalrat aufgehoben worden. Ein formeller Fehler, da er ja wegen der Verletzung des Amtsgeheimnisses angeklagt wurde.
Richter Manfred Herrnhofer gab Petzners Antrag statt. Inzwischen wurde der BZÖ-Abgeordnete vom Nationalrat ein zweites Mal ausgeliefert, einer Fortsetzung des Verfahrens steht also nichts mehr im Wege. Die Verhandlung beginnt am Mittwoch um 9 Uhr.
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