OGH-Entscheid

Evangelos (4) muss nicht zurück nach Griechenland

Oberösterreich
03.03.2011 13:04
Im Sorgerechtsstreit um den vierjährigen Evangelos hat der Oberste Gerichtshof (OGH) nun entschieden, dass die Rückführung des Buben, die das Höchstgericht vor gut einem Jahr selbst angeordnet hat, nicht durchgeführt wird.

Die Eltern, eine Oberösterreicherin und ein Grieche, sind geschieden. Die Frau wirft ihrem Ex-Mann vor, sie misshandelt zu haben. Vor zwei Jahren kehrte sie nach einem Besuch in Oberösterreich nicht mehr mit ihrem Kind nach Griechenland zurück.

Weil der Vater einem dauerhaften Aufenthalt nicht zugestimmt hatte, verpflichtete der OGH die Mutter zunächst zur Rückführung des mittlerweile Vierjährigen nach Griechenland. Das Bezirksgericht Linz lehnte das aber ab, nun haben auch die Höchstrichter in diesem Sinn entschieden.

Obsorge-Entscheid steht noch aus
"Die menschliche Erleichterung für die Mutter und ihre Familie ist ungeheuer groß", so die Anwälte. Nach wie vor offen sei allerdings die Entscheidung der griechischen Gerichte über die Obsorge-Regelung. Hier wurde in erster Instanz bereits zugunsten der Mutter entschieden, eine rechtskräftige Entscheidung sei aber für heuer nicht zu erwarten, erklärten die Anwälte der Frau am Donnerstag.

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