Mehr Gerechtigkeit

Novelle soll Zwei-Klassen-Medizin vorbeugen

Österreich
03.03.2011 10:23
Um mit dem Vorwurf der Zwei-Klassen-Medizin und der Bevorzugung der Privatpatienten bei Operationen aufzuräumen, hat Gesundheitsminister Alois Stöger eine Novelle zum Bundesgesetz über Kranken- und Kuranstalten in Begutachtung geschickt. Dadurch sollen einerseits transparente Wartelisten entstehen und andererseits sollen Organspender für die Dauer des Spitalsaufenthaltes künftig keinen Kostenbeitrag mehr zahlen müssen.

Die Landesgesetzgeber sollen mit der Novelle verpflichtet werden, "ein transparentes Wartelistenregime für geplante Operationen einzurichten". Damit sollen etwaige Ungleichbehandlungen verhindert werden. Schon nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen müssten eigentlich die Terminplanungen für Operationen nach dem Patientenwohl ausgerichtet sein, weil die Krankenhäuser ihre Leistungen ausschließlich zum Wohl der Patienten zu erbringen haben. Die Neuerung besteht daher "im Wesentlichen darin, das Wartemanagement auch transparent zu machen", heißt es in den Erläuterungen zur Gesetzesnovelle.

Organspender sollen nicht mehr zur Kasse gebeten werden
Weiter soll die Situation der Organspender verbessert werden. Derzeit wird nämlich der Spitalskostenbeitrag auch von Patienten eingehoben, die ein Organ (z.B. eine Niere) spenden. Es ist "sachlich nicht gerechtfertigt", Personen, die - ohne selbst krank - zu sein, "aus altruistischen Gründen" einen Krankenhausaufenthalt zur Spende eines Organs in Kauf nehmen, einen Kostenbeitrag in Rechnung zu stellen, heißt es in der Novelle. Deshalb wird für diese Patienten nun eine Ausnahme geschaffen.

Unterstützung für Opfer häuslicher Gewalt
Zudem soll im Rahmen der Gesetzesnovelle eine Opferschutzgruppe für erwachsene Betroffene häuslicher Gewalt eingerichtet werden. Spitäler und andere Gesundheitseinrichtungen sind für Opfer oft die erste Anlaufstelle. Um den Betroffenen neben der Versorgung der körperlichen Verletzungen auch weitergehende Hilfe anzubieten, wird neben der bereits gesetzlich verankerten Kinderschutzgruppe nun auch eine Einrichtung für Erwachsene entstehen. Damit wird eine teilweise bereits bestehende Praxis gesetzlich verankert.

Seniorenvertreter werden in Ethikkommission entsendet
Schließlich wird mit der Novelle auch ein Seniorenvertreter in die Ethikkommission aufgenommen. Begründet wird dies mit der demografischen Entwicklung und der Tatsache, dass Senioren bereits jetzt die größte Gruppe an Patienten und hauptsächliche Zielgruppe für den Einsatz von Medikamenten und Medizinprodukten darstellen.

Die Aufgabe der Ethikkommission besteht insbesondere darin, den Schutz des Patienten bei der klinischen Forschung und die Sicherstellung der Qualität in der Forschung zu gewährleisten. Mit der Aufnahme eines Seniorenvertreters in die Kommission soll ein Beitrag zur bedarfsgerechten Forschung geleistet werden, um das Vertrauen insbesondere der Senioren in die klinische Forschung zu sichern.

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