Startschuss gefallen

Mindestsicherung: Weiß-grüne Variante in Kraft

Steiermark
01.03.2011 13:33
In der Steiermark ist mit Dienstag, 1. März, die bedarfsorientierte Mindestsicherung in Kraft getreten. Diese wird für Erwachsene zwölfmal im Jahr, für minderjährige Kinder 14-mal jährlich ausgezahlt. Mit der Regelung, die die offene Sozialhilfe ersetzt, sollen unter anderem mehr Menschen auf ihre Arbeitsfähigkeit hin gecheckt und in Beschäftigung gebracht werden.

Für die von SPÖ und ÖVP ausverhandelte Lösung war vor allem Soziallandesrat und Landeshauptmannstellvertreter Siegfried Schrittwieser von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) kritisiert worden, weil die steirische Regresslösung der mit dem Bund vereinbarten Regelung widerspricht.

Mit einem Einspruch auf Bundesebene rechne er aber nicht, so Schrittwieser am Dienstag: "Die Frist ist abgelaufen." In den meisten anderen Bundesländern ist die Mindestsicherung bereits mit 1. September 2010 in Kraft getreten.

Alleinstehende Erwachsene erhalten monatlich 752,93 Euro, Ehepartner bzw. Lebensgefährten 564,70 Euro jeweils zwölf Mal pro Jahr. Für minderjährige Kinder sind 14-malige Auszahlungen von 143,06 Euro vorgesehen. Ab dem fünften Kind erhöht sich der Betrag auf 173,17 Euro. Beantragt werden kann die Mindestsicherung im Gemeindeamt der Heimatkommune, bei der Bezirkshauptmannschaft, im Sozialamt Graz sowie in der Sozialabteilung des Landes.

Die Mitarbeiter des Arbeitsmarktservices seien entsprechend vorbereitet und könnten unter anderem beim Antrag ebenfalls Hilfestellung leisten, so AMS-Geschäftsführer Karl-Heinz Snobe, der am Dienstag ein entsprechendes Abkommen mit Schrittwieser unterzeichnete.

Schrittwieser: "Jobverweigerer" haben keine Chance
Der Landeshauptmannstellvertreter verwies auf die eingerichteten "Produktionsschulen", in denen die Menschen jobfit gemacht würden und "oft erstmals seit Langem ein Arbeitserlebnis" hätten. "Jobverweigerer" hätten Schrittwieser zufolge keine Chance, denn die Arbeitstauglichkeit werde überprüft, mittels Check in den Gesundheitsstraßen etwa der Gebietskrankenkassa: "Wer arbeitsfähig ist und ein Jobangebot nicht annimmt, verliert bei der ersten Verweigerung 50 Prozent der Mindestsicherung, beim zweiten Mal den gesamten Betrag", so der Sozialreferent. Die bisherige offene Sozialhilfe hatte im Jahr 2009 rund 32 Millionen Euro gekostet.

Bevor die Mindestsicherung zur Auszahlung gelange, müsse eigenes Vermögen und eigenes Einkommen - Ersparnisse bis 3.764,65 Euro bleiben unberührt - herangezogen werden, so Schrittwieser. Vorgesehen ist ein sozial gestaffelter Regress, im Gegenzug wird auf die Einforderung von Unterhaltsklagen gegen nahe Verwandte verzichtet. Mindestsicherungsbezieher sind künftig auch krankenversichert.

Der Regress bei Kindern für Eltern beginnt bei Nettoeinkommen ab 1.500 Euro, hier werden vier Prozent, also 60 Euro rückverlangt. Der Regress steigt in 0,5 Prozent-Schritten pro 100 weitere Euro an und endet bei 2.700 Euro mit zehn Prozent, also 270 Euro. Beim Regress von Eltern für Kinder setzt dieser ab 1.500 Euro mit neun Prozent (135 Euro) ein und geht ebenfalls in 0,5 Prozent-Schritten pro 100 weitere Euro bis 2.700 Euro (405 Euro).

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