Gelder offenlegen

Österreich droht Verurteilung durch Europarat

Österreich
26.02.2011 10:18
Die seit 2003 gelten Empfehlungen des Europarats gegen Korruption bei der Parteienfinanzierung wurden in Österreich bislang nicht umgesetzt, weshalb nun eine Verurteilung durch die Antikorruptions-Gruppe des Gremiums (GRECO) droht. Ein Expertenteam wird die österreichischen Regeln im Juni unter die Lupe nehmen. Dass die Rechtslage den Anforderungen nicht entspricht, ist allerdings bereits im Vorfeld absehbar.

Den österreichischen Parteien ist ihr Verstoß sehr wohl bewusst. Die Generalsekretäre der fünf Parlamentsparteien haben daher im Vorjahr Nachbesserungen vereinbart: Demnach sollen Spenden ab 7.000 Euro offengelegt, Zuwendungen aus dem Ausland und von Staatfirmen untersagt und Spenden von öffentlichen Auftragnehmern (etwa Baufirmen) begrenzt werden. Die Umsetzung der Vereinbarung lässt nun aber auf sich warten. Ein Verhandlungstermin am 19. Jänner wurde von der Koalition abgesagt, seither gab es keine Gespräche.

Großparteien stehen positiv gegenüber Offenlegung
SPÖ-Geschäftsführer Günther Kräuter, der die Neuregelung ursprünglich für Anfang 2011 angekündigt hatte, sagt nun eine Umsetzung gemeinsam mit der Transparenzdatenbank im September zu. "Entscheidend ist, dass es bis Herbst in Kraft tritt", so Kräuter: Verschärfte Transparenz für die Bürger sei ohne Transparenz für Parteien "in der Öffentlichkeit nicht vertretbar". Inhaltlich gelten sollen die Regeln laut Kräuter aber nur für die Bundesparteien - Regeln für die Landesparteien seien Sache der Landtage und vereinzelt schon in Vorbereitung.

Für ÖVP-Verhandler Werner Amon wäre auch die Einbeziehung aller Teilorganisationen auf Bundesebene nur "relativ schwer technisch machbar". Schließlich seien die Bünde der ÖVP formal keine Parteien, sondern Vereine. Grundsätzlich unterstütze die ÖVP zwar die Forderung nach Spendentransparenz: "Offenlegung ja", so Amon - aber ab welcher Summe müsse erst verhandelt werden. Nachschärfen will Amon auch bei der öffentlichen Parteienfinanzierung: Konkret soll es höhere Hürden gegen die Weiterleitung von Geldern der Parlamentsklubs an die Parteien geben.

Opposition befürchtet, dass Gespräche scheitern
Während sich die Koalition offiziell verhandlungsbereit gibt, befürchtet die Opposition, dass es SPÖ und ÖVP in Wahrheit auf ein Scheitern der Gespräche anlegen. Grund: Der letzte Verhandlungstermin am 19. Jänner wurde abgesagt, seither kam kein neuer Termin zustande. Der Grüne Werner Kogler sieht die Verantwortung dafür bei den Klubchefs. "Sand im Getriebe war von dem Moment weg, wo das Thema die Klubobleute erreicht hat", kritisiert der Grüne Vizeklubchef. "Da ist der Verdacht berechtigt, dass sie nicht wirklich wollen."

BZÖ-Generalsekrtär Christian Ebner glaubt, dass die Koalition insbesondere eine Neuregelung der Regierungswerbung und strengere Regeln für die Weiterleitung von Geldern der Kammern an die Parteien verhindern möchte. Letztere würden mit den "Zwangsbeiträgen" der Mitglieder die Koalitionsparteien unterstützen, kritisiert Ebner. "Die Diskussion ist recht produktiv verlaufen, bis wir diese heißen Themen angegriffen haben", so der BZÖ-Politiker. Offenbar sollten jene Bereiche, "wo sich die Regierungsparteien wirklich bedienen" ausgespart werden.

Keine Sanktionen bei Verstößen
Politikwissenschaftler Hubert Sickinger kritisiert, dass in Österreich weder die Offenlegung von Parteispenden noch ein unabhängiges Kontrollorgan vorgesehen sind. Folglich gibt es auch keine Sanktionen bei Verstößen. Außerdem verweist Sickinger darauf, dass der Europarat im Juni auch die strafrechtlichen Bestimmungen zur Korruptionsbekämpfung überprüft. Hier sieht der Politikwissenschaftler ebenfalls Lücken, denn die strafrechtlichen Bestimmungen gegen politische Korruption seien in Österreich "bemerkenswert milde".

Konkret stößt sich Sickinger daran, dass es Politikern zwar untersagt ist, Geld für eine sogenannte "pflichtwidrige" Amtshandlung anzunehmen (§304 Strafgesetzbuch "Bestechlichkeit"). Hier drohen bis zu drei Jahre Haft. Die Geschenkannahme für "pflichtgemäße" Amtshandlungen (§305 "Vorteilsannahme") ist dagegen nur dann strafbar, wenn sie gegen das Dienstrecht des Amtsträgers verstößt. Dies führt de facto zur Entkriminalisierung dieser Delikte bei Politikern, denn, so Sickinger: "Dienstrecht gibt es für Politiker keines."

Bericht für Dezember erwartet
Der Bericht der GRECO-Experten wird für Dezember erwartet und nach Freigabe durch Österreich veröffentlicht. Dies kann allerdings dauern: Für die Freigabe des letzten GRECO-Berichts (betreffend die allgemeine Korruptionsbekämpfung in Österreich) ließ sich die Regierung ein gutes halbes Jahr Zeit - von Juni bis Dezember 2008.

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