Der Sturm hat ja auch angenehme Seiten: Man kann herrlich Drachen steigen lassen, sich beim Spazierengehen gegen den Wind lehnen – aber für Autofahrer (und deren Brieftasche!) ist er gefährlich. Damit du nicht sprichwörtlich vom Winde verweht wirst, haben wir mit dem ARBÖ einige praktische Tipps zusammengestellt.
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Schon beim Parken solltest du dich vor dem Sturmschützen. Speziell vor älteren Gebäuden empfiehltsich der Blick nach oben. Auch bei Baustellen oder morschen Bäumenkann der Wind Teile lockern, die dann eventuell auf das Auto herabstürzenkönnen. Und dann ist die große Frage: Wer kommt fürden Schaden auf?
Haftung bei Sturmschäden Sturmschäden werden grundsätzlich nur vonder Kaskoversicherung gedeckt, wer nur haftpflichtversichert ist,schaut durch die Finger. ARBÖ-Verkehrsjuristin Dr. BarbaraAuracher-Jäger weist darauf hin, dass es auch bei der Kaskoversicherungauf die genauen Versicherungsbedingungen ankommt: Allgemein gilt:Von einem Sturm spricht man erst ab einer Windgeschwindigkeitenvon 60 km/h.
Wer nur haftpflichtversichert ist, muss aus dereigenen Tasche zahlen. Denn Schäden durch umfallende Bäumeoder herabstürzende Hausteile (Ziegelsteine, Fenster, Dachteile)gelten als durch höhere Gewalt verursacht, egal ob sie parkende,haltende oder fahrende Autos beschädigen. Zurückholenkann man sich die Kosten nur, wenn Bäume schon vor dem Sturmmorsch oder Häuser durch schuldhaftes Verhalten der Besitzerbaufällig waren. Das Problem dabei: Die Geschädigtenmüssen den Nachweis dafür erbringen, dass Wegehalteroder Hausbesitzer säumig waren.