„Gesetz zu schwammig“

Tierschützer kämpfen für Katzen-Kastration

Tierecke
02.06.2021 10:37

Jede Katze mit Freigang muss in Österreich kastriert werden, mit Ausnahme von Zuchttieren. Eigentlich ganz einfach, in der Realität aber kaum zu kontrollieren. Das Resultat sind Hunderte Kitten, die niemand haben oder versorgen möchte. Eine Gruppe von Tierschützern kämpft für eine bessere Formulierung im Gesetz und hat sich dafür die Grüne Abgeordnete Faika El-Nagashi ins Boot geholt. Am 5. Juni soll sogar demonstriert werden!

„Das Gesetz ist zu lasch und zu ungenau formuliert, und die vorhandenen Schlupflöcher bringen leider erhebliche Probleme bei der Kontrolle und Exekution mit sich“, klagen die Tierschützer der Vereine „Streunerkatzen OÖ“, „Katzenjammer“, „Katzenfreunde Salzburg“ und „Katzenkastration Pinzgau“. So sei die Kastrationspflicht aktuell praktisch aufgehoben: Wer nicht kastrieren will, geht oft den Umweg über die Anmeldung einer Zucht.

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Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur Zucht verwendet werden.

2. Tierhaltungsverordnung

Selbstverständlich würde kein seriöser Züchter seine Vierbeiner draußen ungesichert herumlaufen lassen, denn es kommt unvermeidbar zur Paarung mit Streunern oder anderen unkastrierten Stubentigern. Aus einem Katzenpaar können in fünf Jahren mehr als 12.000 Nachkommen entstehen! „Viele der sogenannten Zuchtkatzen werfen auch nicht im wohlbehüteten Zuhause, sondern irgendwo in einem Holzstoß. Die Jungen haben somit kaum bis keinen Kontakt zum Menschen, verwildern und bilden so wieder neue Streunerpopulationen“, klagen die Tierschützer. Sie wünschen sich eine Reihe von Anpassungen im Gesetzestext:

  • Katze/Kater: Aktuell wird der Überbegriff "Katzen" verwendet. Manche Bezirkshauptmannschaften interpretieren den Gesetzestext allerdings so, dass nur weibliche Tiere kastriert werden müssen. Mit der Änderung auf Katze UND Kater sollte für alle klar sein, dass es beide Geschlechter betrifft
  • “regelmäßiger Zugang zum Freien“: Auch die Definition "regelmäßiger Zugang zum Freien" bringt erhebliche Schwierigkeiten bei der Kontrolle mit sich
  • “Zucht“: Strengere Auflagen für die Zucht, nur so kann diese unkontrollierte Vermehrung und Abgabe von Mix- und Halblanghaar-Kätzchen umgehend beendet werden. 
  • genaue Regelung für die Kastration: Kastrationsalter mit fünf Monaten (Kater und Katze), Kennzeichnung durch Chip und Tätowierung im Ohr, Freigang erst nach der Kastration
  • Meldepflicht für Streunerkatzen: Streunertiere müssen der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft) gemeldet werden, damit diese veranlassen können, dass die Kastration durchgeführt wird

Tausende Unterschriften wurden an die Grüne Abgeordnete Faika El-Nagashi übergeben und von ihr zur parlamentarischen Behandlung im Petitionsausschuss eingebracht.

Hier können Sie Ihre Zustimmung geben!

Entenfellner: "Hier geht es um die schwarzen Schafe"
"Krone"-Tierexpertin Maggie Entenfellner: "Verantwortungsbewusste Landwirte haben kein Problem damit, ihre Stubentiger kastrieren zu lassen. Bei dem Gesetzestext geht es darum, die schwarzen Schafe zur Verantwortung ziehen zu können." Der Verein „Freunde der Tierecke“ war maßgeblich an vergangenen Verschärfungen im Gesetz beteiligt und spendet regelmäßig Futter an Organisationen, die sich um Streunerkatzen kümmern.

Katzenfreunde informieren und protestieren
Am 5. Juni gehen Tierschützer österreichweit auf die Straßen, informieren mit Foldern und Transparenten über das Problem. Wer sich beteiligen möchte, kann nähere Informationen dazu bei den Streunerkatzen-Vereinen erfragen.

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