Nach Messerattacke

Prozessbeginn: Opfer will nicht in den Zeugenstand

Wien
18.01.2011 13:09
Weil sie am 6. Juni 2010 ihre Freundin mit mehreren Messerstichen lebensgefährlich verletzt, geschlagen und beraubt hatte, musste sich am Dienstag am Wiener Straflandesgericht eine 17-jährige Jugendliche verantworten. Das damals 16-jährige Opfer erlitt unter anderem einen sieben Zentimeter tiefen Bauchstich und musste notoperiert werden, um ein inneres Verbluten zu verhindern. Das Mädchen hätte als Zeugin aussagen sollen, blieb aber trotz polizeilicher Suche unauffindbar. Der Prozess wurde deshalb auf 26. Jänner vertagt.

Es war eine laue Sommernacht am Schöpfwerk; vier Jugendliche hingen in einem Park ab, tranken ein bisschen Alkohol, die Stimmung war angeblich entspannt. Plötzlich jedoch rastete eines der beiden 16-jährigen Mädchen aus. Sie ging auf ihre gleichaltrige Freundin los, schlug auf sie ein, stach ihr ein zehn Zentimeter langes Messer in den Bauch und entriss ihr die Wertsachen. Nach mehr als sieben Monaten U-Haft zeigte sich die Angeklagte zwar reuig, beteuerte jedoch immer wieder, sie könne sich an den Bauchstich nicht mehr erinnern.

Szenen brutaler Gewalt in Park
Laut Staatsanwaltschaft dürften sich in dem Park entsetzliche Szenen abgespielt haben. Mit einem Klappmesser ihres ebenfalls 17-jährigen Freundes, der das gewalttätige Treiben relativ gelassen aus dem Hintergrund beobachtet hatte, soll die Jugendliche auf ihre Kontrahentin losgegangen sein. Sie schlug der Gleichaltrigen ins Gesicht, zog sie an den Haaren, stieß sie zu Boden, riss ihr die Bluse vom Oberkörper und setzte sich auf sie.

Die Situation unter den ehemaligen Freundinnen, die sich nach zwei Jahren "Pause" via Facebook wieder gefunden hatten, eskalierte schließlich völlig. Total in Rage soll die Angeklagte ihrem Opfer mehrere Schnitt- und eine lebensgefährliche Stichwunde zugefügt und die 16-Jährige anschließend noch zur Herausgabe von Handys und Bankomatkarte gezwungen haben, die sie Melanie in den Mund stopfte.

Beleidigung als mögliches Motiv für Bluttat
Obwohl Richter Gerstberger mehrmals nach dem Motiv fragte, bekam er keine erschöpfende Antwort. Eigentlich seien die beiden gute Freundinnen gewesen, nichts habe auf einen derartigen Gewaltakt hingedeutet. Eine scherzhaft gemeinte Bemerkung habe die 17-Jährige, die Zeugenaussagen zufolge ein wenig alkoholisiert gewesen sein soll, dann aber ausrasten lassen. Vor Gericht gab sie an, von dem Mädchen als "Hure" bezeichnet worden zu sein, was sie sehr verletzt habe.

Opfer beinahe verblutet
Das Opfer konnte flüchten und schleppte sich gegen 4 Uhr schwer verletzt und heftig blutend auf das nächste Polizei-Wachzimmer, von wo sie umgehend ins Donauspital eingeliefert wurde. Die sieben Zentimeter tiefe Stichwunde hatte sogar die Leber verletzt, dem Mädchen musste die Bauchdecke geöffnet werden, um sie vor dem inneren Verbluten zu bewahren.

Richter telefoniert mit ferngebliebenem Opfer
Die heute 17-Jährige, die knapp zwei Wochen nach der Attacke aus dem Krankenhaus entlassen wurde, hätte ursprünglich auch aussagen sollen, tauchte allerdings nicht auf. Trotz eines viertelstündigen Telefongesprächs mit Richter Norbert Gerstberger, der bei Nichterscheinen sogar Konsequenzen angedroht hatte, erschien die Jugendliche nicht vor Gericht. Zwischenzeitlich hatte sogar die Polizei an zwei Wohnadressen nach dem Mädchen gesucht - jedoch ohne Erfolg.

Weil die Staatsanwaltschaft den Antrag auf Einvernahme jedoch aufrecht erhielt, musste der Prozess schlussendlich auf 26. Jänner, 9 Uhr, vertagt werden. Die Fortsetzung findet im Großen Schwurgerichtssaal statt.

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