„Krone“-Ombudsfrau

Nach 51 Jahren muss Grazer seine Wohnung verlassen

Ombudsfrau
12.05.2021 08:00

Innerhalb kürzester Zeit soll Siegfried G. die Wohnung räumen, in der er seit seiner Geburt wohnt und in die er sein gesamtes Erspartes gesteckt hat. Die ÖBB haben vor Kurzem herausgefunden, dass es keinen Mietvertrag gibt. Und anders als bei einem Weg gibt es bei einer Wohnung offenbar kein ersessenes Recht.

Der Vater von Herrn G. war Eisenbahner. Als solcher bekam er in den 1950er-Jahren die Dienstwohnung in Graz zur Verfügung gestellt, die er später gemeinsam mit Frau und Sohn bewohnte. Nach seinem Tod 1991 durfte die Ehefrau die Wohnung übernehmen. Als Frau G. viele Jahre später wegzog, blieb der erwachsene Sohn im guten Glauben dort wohnen. „Ich wäre nie auf die Idee gekommen, dass dies nicht in Ordnung sein könnte“, so der Grazer. Viele Jahre war das für die ÖBB offenbar in Ordnung, auch als Herr G. im Jahr 2008 mündlich umfassende Umbauarbeiten gemeldet hat, um mit seinem Geld Bad, Küche, Böden und vieles andere zu erneuern.

„Wir hatten davor weder Warmwasser noch Heizung. Geheizt wurde mit einem Tischherd“, schildert der gelernte Koch. Im Februar 2021 flatterte dann die Kündigung ins Haus. Frau G. müsse die Wohnung binnen eines Monats (!) geräumt übergeben, da sie an der Adresse nicht mehr ihren Hauptwohnsitz habe. Dem Sohn wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass er kein Eintrittsrecht in das Mietverhältnis der Mutter habe und die Wohnung zu räumen sei. „Das wäre mein Ruin. Ich habe kein Erspartes mehr, bin derzeit in Kurzarbeit. Wie soll ich eine neue Bleibe finden?“, ist der 51-Jährige verzweifelt. Er hat den ÖBB angeboten, mehr Miete zu bezahlen.

Herr G. hofft weiter, vielleicht doch bleiben zu dürfen
Doch dort bleibt man hart. Auf Anfrage teilte man der Ombudsfrau mit, dass Dienstwohnungen für die eigenen Mitarbeiter benötigt werden. Herr G. habe illegal und ohne Mietvertrag gewohnt. Möglicherweise hätte er bei Auszug der Mutter einen befristeten Vertrag erhalten. Dieser wäre jetzt aber ohnehin ausgelaufen. Man habe die Räumungsfrist bis Ende Juni erweitert. Mehr könne man nicht tun, da es sich nicht um einen sozialen Härtefall handle. Herr G. hingegen hofft weiter. Dass er bleiben darf.

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