Trotz vorherigen Scheiterns von Greenpeace will Anwalt Dr. Hubert Niedermayr aus Steyr (OÖ) die Republik jetzt in einer neuen Öko-Klage zur „nachhaltigeren“ Umweltpolitik zwingen! Der Jurist nimmt sich Deutschland zum Vorbild, wo die Höchstrichter jüngst im Sinne junger Klimaschützer entschieden hatten.
„Wasserdicht“ aufbereitet fährt Dr. Niedermayr mit schweren Geschützen auf. Denn er verlangt von den Höchstrichtern gleich einmal, dass sie Teile des Klimaschutzgesetzes als verfassungswidrig aufheben.
„Vereinbarten Ziele sind Ende 2020 ausgelaufen“
„Die vereinbarten Ziele zur Schadstoffreduktion sind Ende 2020 ausgelaufen. Schon diese wurden meilenweit verfehlt. Statt jetzt Schritte zu setzen, um wenigstens in der Zukunft ansatzweise etwas zu erreichen, gibt es bis dato noch nicht einmal neue gesetzliche Vorgaben“, so Niedermayr.
Nunmehrige Klagebegründung: „Es wird sukzessive immer schärfere freiheitsbeschränkende Maßnahmen, wie diverse Fahr- und Heizverbote geben müssen, um die Emissionen einzubremsen.“ Der Jurist betont aber, dass sein „Individualantrag“ als juristischer Hebel für eine generelle Klimapolitik diene.
Ermutigend: Nach der ähnlichen, erfolgreichen Klage in Deutschland wird das CO2-Sparziel dort auf 65 Prozent gesteigert.
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