Die Staatsanwältin forderte eine harte Strafe für den 49-Jährigen. Und sie forderte ein Berufsverbot, weil der Mann täglich mit jungen Menschen zu tun hat. Seit 2005 soll der Lehrer Fotos und Videos mit kinderpornografischen Aufnahmen aus dem Internet heruntergeladen und weitergegeben haben. Im Juli 2010 wurde sein Computer beschlagnahmt.
Rund 200 Bilder und Videos – zum Teil bereits gelöscht – fand die Polizei. Der Angeklagte gab zu, einschlägige Seiten besucht zu haben. Er bestritt aber, das Material wissentlich gespeichert und weitergegeben zu haben. Das konnte ein Ermittler, der als Zeuge geladen war, widerlegen. Der Richter verhängte eine bedingte Haftstrafe von sechs Monaten und 12.000 Euro Geldbuße, nicht aber ein Berufsverbot. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
von Claudia Thurner, Tiroler Krone
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