Auch in jüngsten Jahren kann man sich über das Älterwerden ärgern. Vor allem dann, wenn es juristische Folgen hat. Wie im Fall eines seit September 14 Jahre alten Neo-Österreichers, der sowohl bei Polizei- als auch Justiz-Insidern für chronisches Kopfschütteln sorgt. Mehr als 170 Einbrüche gehen auf das Konto des Schülers. Sein Glück und das Pech seiner Opfer: Einen gewaltigen Teil dieses Delikt-Brockens hatte der Heranwachsende als 13-Jähriger begangen - also zu einer Zeit, als er noch strafunmündig war.
Nur Anzeige auf freiem Fuß
Als ihn die Polizei schließlich zu fassen bekam und er am 18. Dezember vor dem Staatsanwalt erschien, kam der 14-Jährige - nach seinem Geburtstag im September - praktischerweise "nur" noch auf drei Delikte im strafmündigen Alter. Ergo: kein "dringender Tatverdacht" und nur Anzeige auf freiem Fuß. Diese "Schonfrist" dafür ist jetzt vorbei.
Was viele noch zusätzlich aufregt: Gegen das gesamte Vorgehen könnte der 14-Jährige jetzt sogar Beschwerde einlegen. Denn die Polizei in Wien hatte den Verdächtigen weit nach Ablauf der 48-Stunden-Festhalte-Frist bei der Justiz abgeliefert. Statt um 19.45 Uhr erst um 00.30 Uhr. Juristische Folgen hat diese Unpünktlichkeit jedoch keine.
von Michael Pommer, Kronen Zeitung
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